Pressemitteilung »Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg: Ex-Daimler-Chef Schrempp persönlich und DaimlerChrysler wollen Unterlassung gegen Bestsellerautor und Kritischen Aktionärssprecher Grässlin gerichtlich erzwingen« der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC) vom 23.01.2006


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Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg: Ex-Daimler-Chef Schrempp persönlich und DaimlerChrysler wollen Unterlassung gegen Bestsellerautor und Kritischen Aktionärssprecher Grässlin gerichtlich erzwingen

Am Freitag, den 27. Januar 2006, findet um 13.30 Uhr am Landgericht Hamburg, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, die mündliche Verhandlung von Jürgen E. Schrempp persönlich, ehemals Daimler-Vorstandsvorsitzender, und der DaimlerChrysler AG gegen Jürgen Grässlin, Buchautor und Sprecher der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler, statt.

Autor Grässlin, dessen konzernkritisches Buch »Das Daimler-Desaster« derzeit auf Platz 1 der Wirtschaftsbestseller im FOCUS und dem Manager Magazin rangiert, hatte am 28. Juli 2005 als Studiogast in der TV-Sendung »Landesschau« Südwest 3 die Rücktrittsankündigung des damaligen Daimler-Chefs Schrempp in klar als Meinungsäußerungen gekennzeichneten Aussagen analysiert.

»Andere Journalisten haben in den Tagen nach Schrempps Rücktrittsankündigung in gleichem Sinne und teilweise drastischeren Worten ihre Meinung kund getan«, erklärte Grässlin. »In dem Hamburger Verfahren geht es jedoch augenscheinlich nur darum, einen unliebsamen Schrempp-Kritiker mundtot zu machen.« Aus Sicht des Buchautors »wird das dem Konzern definitiv nicht gelingen«. Denn im Verlauf des Verfahrens werde »ich meine Meinung zu den Gründen des Schrempp-Rücktritts differenziert begründen«.

Rechtsanwalt Holger Rothbauer, der Grässlin in den Verfahren »Schrempp/Daimler versus Grässlin« und »Zetsche/Daimler versus Grässlin« vor den Landgerichten Hamburg und Berlin vertritt, sieht durch das Vorgehen des Konzerns gegen seinen Mandanten »die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Gefahr: Der Prozess rührt an den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert umfassende Meinungsfreiheit - auch für Konzernkritiker. Wenn die vorliegende einstweilige Verfügung gegen meinen Mandanten Bestand behält, dann leben wir in einer anderen Republik«, so Rothbauer, der Grässlin rät, gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Kontakt:
RA Holger Rothbauer, Tel. 07071-31 083
Jürgen Grässlin, Tel. 0761-76 78 208