Zu Artikel zu Jürgen E. Schrempp
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf möglichen Insiderhandel mit Aktien von DaimlerChrysler gegen vier Mitarbeiter des Autokonzerns, darunter zwei hochrangige Manager. Die Ermittler hätten mehrere Büros und Privatwohnungen durchsucht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Die Namen der betroffenen Mitarbeiter von DaimlerChrysler nannte die Sprecherin nicht. Nach Informationen der Zeitung »WirtschaftsWoche« wurden die Büros von DaimlerChrysler-Vorstandsmitglied Rüdiger Grube und Kommunikationschef Hartmut Schick durchsucht. Fad Unternehmen hat die Durchsuchungen nicht bestätigt. Ein Sprecher sagte, der Konzern werde mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
Die Vereinigung »Kritische Aktionäre DaimlerChrysler« teilte mit, dass die Geschäftsstellen und Wohnungen der Vereinssprecher Jürgen Grässlin und Paul Russmann in Stuttgart und Freiburg durchsucht worden seien. Die Vereinigung begrüßte die Durchsuchungen bei DaimlerChrysler, kritisierte aber das Vorgehen gegen ihre Sprecher. »Hier wird ein Aufklärer zum Täter gemacht«, hieß es dazu in einer Erklärung.
Der Vorsitzende der Kritischen Aktionäre, Grässlin, hatte kurz nach dem Rücktritt von Jürgen Schrempp erklärt, dass »Insidergeschäften Tür und Tor geöffnet« gewesen seien. Er selbst habe bereits zwölf Tage vor der offiziellen Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt davon gewusst. DaimlerChrysler hatte dies bestritten und juristische Schritte gegen Grässlin eingeleitet. Dieser bestreitet die Vorwürfe entschieden.
Mehrere Personen aus dem Umfeld des Autokonzerns stehen offenbar unter dem Verdacht, ihr Wissen über den bevorstehenden Rückzug von Konzernchef Jürgen Schrempp ausgenutzt zu haben. Grundlage für diese Annahme sind Hinweise der Börsenaufsicht, die seit Wochen mögliche Insidergeschäfte im Zusammenhang mit der Rücktrittsankündigung des DaimlerChrysler-Vorsitzenden Schrempp prüft. Am Tag von Schrempps Ankündigung war der Aktienkurs um etwa zehn Prozent gestiegen. Wer also vor diesem Termin Aktien erwarb, konnte sicher sein, ein gutes Geschäft zu machen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt die Herausgabe der Namen aller Personen, die im Vorfeld des Rücktritts von Schrempp mit Papieren des Autokonzerns gehandelt haben. Die Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssen nach Angaben der BaFin die Namen offen legen. Auch DaimlerChrysler müsse gegenüber der BaFin bekannt geben, wer Insiderwissen von Schrempps Rücktritt hatte.
Insiderhandel wird mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft.