Pressemitteilung der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD)
»Der Bundesgerichtshof gibt Grässlins Nichtzulassungsbeschwerde statt
Schrempp-Rücktritt wird entgegen Urteilen des LG HH und des OLG HH
vor BGH öffentlich verhandelt
RA Rothbauer: ‚Ein Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland!’«




Pressemitteilung der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD)

Stuttgart/Tübingen, den 17. Juni 2009

Schrempp-Rücktritt wird vor Bundesgerichtshof öffentlich verhandelt

Der Bundesgerichtshof gibt Grässlins Nichtzulassungsbeschwerde statt
Schrempp-Rücktritt wird entgegen Urteilen des LG HH und des OLG HH
vor BGH öffentlich verhandelt
RA Rothbauer: »Ein Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland!«

Dass der Daimler-Konzern und sein früherer Vorstandsvorsitzender Jürgen Schrempp mit öffentlicher Kritik an deren Geschäftspolitik nicht umgehen können, haben ihre juristischen Schritte gegen Jürgen Grässlin, Schrempp-Biograf und Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler(KAD), in den letzten knapp vier Jahren belegt.

Ausschlaggebend für das juristische Vorgehen waren Grässlins spontane öffentliche Mutmaßungen zu den Motiven und Hintergründen des vorzeitigen Schrempp-Rücktritts im Juli 2005. Dessen Vertrag als Vorstandsvorsitzender der damaligen DaimlerChrysler AG war 2004 um weitere vier Jahre bis 2008 verlängert worden, dennoch trat Schrempp bereits 2005 zurück. Schrempp-Biograf Grässlin hatte daraufhin im TV-Interview mit dem Südwestrundfunk (SWR) Mutmaßungen über die möglichen Rücktrittsgründe des früheren Konzernchefs angestellt.

Weit über einen Monat nach dem SWR-Interview erließ die für ihre äußerst restriktive Auslegung der Meinungsfreiheit und deshalb von Konzernkritikern, Journalisten und Buchautoren gefürchtete Pressekammer des Hamburger Landgerichts ohne mündliche Anhörung der Betroffenen eine einstweilige Verfügung gegen Grässlin. Sie verpflichtete Grässlin in erster Instanz im September 2005 zur Unterlassung seiner kritischen Aussagen zum Schrempp-Rücktritt. Im Januar 2007 urteilte die gleiche Pressekammer des Landgerichts, trotz der von Grässlins Seite vorgetragenen Anknüpfungstatsachen und ohne Beachtung der Beweisanträge, auch im Hauptsacheverfahren gegen Grässlin, er habe gerade als Buchautor und Aktionär mit seiner kritischen Äußerung die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung überschritten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil im Berufungsverfahren im Dezember 2007 und bewertete dabei einen Teil der Äußerungen Grässlins sogar für Tatsachenfeststellungen. Eine Revision wurde durch das Hanseatische OLG ausdrücklich nicht zugelassen.

Entgegen dem Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess jetzt dennoch in die nächste Runde: Über seinen am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Anwalt legte Grässlin einen Antrag auf Zulassung der Revision gegen die Hamburger Urteile ein. Aktuell teilte der BGH mit: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten (Grässlin) wird die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 18. Dezember 2007 zugelassen.

Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, der Grässlin in den Verfahren gegen Schrempp und auch gegen Zetsche vertritt, begrüßte den Beschluss des BGH ausdrücklich: »In Karlsruhe vor dem höchsten deutschen Zivilgericht steht nicht nur mein Mandant, sondern auch die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit vor Gericht. In diesem Sinne stellt die Zulassung der Revision auch einen Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland dar.«

Rothbauer erwartet, dass es in den kommenden Monaten zu einer öffentlichen Verhandlung in Karlsruhe kommen wird, bei der die Bundesrichter die spontanen Äußerungen Grässlins wenige Stunden nach Bekanntwerden des Rücktritts von Schrempp richtig im Sinne der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit einordnen werden: »Anders als in Hamburg wird man in Karlsruhe die genauen Umstände der Grässlin Äußerungen sowie die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel angemessen prüfen.«

Zur Finanzierung der vielfachen juristischen Auseinandersetzungen mit dem Daimler-Konzern haben die Kritischen Daimler-AktionärInnen einen Unterstützerkreis gegründet, einen Finanzfonds eingerichtet und bitten um Spenden (siehe hierzu www.daimler-prozesse.net). Der KAD-Sprecher Grässlin hat die Umstände des Schrempp-Rücktritts in seinem Buch »Abgewirtschaftet?! Das Daimler-Desaster geht weiter« beschrieben, dass seit dieser Woche in der Volltextversion auf der Website www.juergengraesslin.com nachzulesen ist.

Kontakt: RA Rothbauer, Tel. 07071-31083 und Mob. 0173-4446877