Bericht »Erste Klage wegen Schrempp-Rücktritt«
in swr.de vom 08.09.2005




»Erste Klage wegen Schrempp-Rücktritt«

Im Zusammenhang mit dem Rückzug von DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp hat ein Anleger Schadenersatzklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Der Kläger wirft dem Autokonzern vor, zu spät über die Pläne von Schrempp informiert zu haben.

Der Rechtsanwalt des Klägers erklärte: »Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits mindestens fünf Wochen vor der Bekanntgabe des Rücktritts durch die DaimlerChrysler AG der Rücktritt von Jürgen Schrempp fest.« Diese »Insidertatsache« sei aber erst am 28. Juli 2005 um 10.32 Uhr per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht worden. Hätte der Kläger mit dem Verkauf seiner Aktien bis dahin gewartet, wäre ein höherer Gewinn erzielt werden können, sagte der Anwalt. Im vorliegenden Fall habe der Mandant 90 Minuten vor Bekanntgabe der Mitteilung verkauft und dabei nur einen Erlös von 36,50 Euro pro Aktie erzielt. Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Rücktrittspläne von Schrempp am 28. Juli war der Kurs der DaimlerChrysler-Aktie um zehn Prozent gestiegen.

Frankfurter Fachanwälte äußerten allerdings Zweifel daran, ob die bloße Absichtserklärung von Schrempp und Gespräche mit Aufsichtsratschef Hilmar Kopper schon zwangsläufig zu einer Pflichtmitteilung (ad-hoc) hätte führen müssen. Die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes seien vage, auch fehle eine fundierte Rechtsprechung.

Schrempp selbst hatte kurz nach seiner Rücktrittsankündigung in einem Interview erklärt, dass schon vor einiger Zeit in einem Gespräch zwischen ihm und dem DaimlerChrysler-Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper Ende 2005 als der günstigste Zeitpunkt für einen Führungswechsel genannt wurde. Der Sprecher des Verbandes kritischer Daimler-Aktionäre, Jürgen Grässlin, behauptete, er habe die Informationen von dem Schrempp-Rücktritt schon zwölf Tage vor der öffentlichen Ankündigung gehabt.

Ermittlungen wegen Insiderhandel

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob der Autokonzern unter Verstoß gegen die Ad-hoc-Meldepflicht den Rücktritt zu spät veröffentlicht habe. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Schrempp-Rücktritt ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des möglichen Insiderhandels, unter anderem gegen zwei Personen aus der Führungsebene von DaimlerChrysler.