Beitrag »Recherchieren, veröffentlichen, nicht locker
lassen: Anregungen zum Engagement gegen Rüstungsexporte«
im »Jahrbuch Frieden 1994«, Beck’sche Reihe, München


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»Recherchieren, veröffentlichen, nicht locker lassen:
Anregungen zum Engagement gegen Rüstungsexporte«

Mai 1993: BürgerrechtlerInnen und FriedensaktivistInnen besetzen in Peenemünde ein zum Export nach Indonesien vorgesehenes Kriegsschiff, um gegen die geplante Lieferung von insgesamt 39 Kriegsschiffen zu protestieren. Die Schiffe stammen aus Beständen der Streitkräfte der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA). Die spektakuläre Besetzung dauert mehrere Tage, dann wird das Schiff von der Polizei »geräumt«. Ob Kriegsschiffe für lndonesien oder U-Boote für Taiwan: Auch 1992/93 müssen sich die GegnerInnen des Waffenhandels mit ebenso großen wie umstrittenen Rüstungsexportgeschäften auseinandersetzen. Hierzu zählen auch Rüstungslieferungen in die Türkei, die aufgrund der Menschenrechtsverletzungen in diesem Land besonders problematisch sind. So wurde im September 1992 durch eine vom Rüstungs-Informationsbüro Baden-Württemberg (RIB) mitinitiierte Kampagne bundesweit bekannt, daß die türkische Luftwaffe im Rahmen eines Materialhilfeabkommens 46 Militärflugzeuge des Typs RF-4E-Phantom aus Bremgarten (bei Freiburg) und Leck (bei Flensburg) erhalten soll. Wie im Falle dieses Rüstungstransfers sind Einrichtungen der Friedens-, Menschenrechts- und Dritte-Welt-Bewegung an der Aufdeckung und der Problematisierung auch anderer Rüstungsexporte beteiligt und versuchen, bevorstehende Lieferun- gen zu verhindern.

Grundlage: Informationsbeschaffung

Grundlage hiefür ist die Informationsbeschaffung über das geplante Rüstungsgeschäft. Handelt es sich um kommerzielle Rüstungsexporte aus bundesdeutscher Produktion oder um den Verkauf von Waffensystemen aus Beständen der NVA, wie es zum Beispiel beim Export von Kriegsschiffen nach Indonesien der Fall ist? Oder findet der Rüstungstransfers, wie bei den Lieferungen der Phantom-Flugzeuge in die Türkei, im Rahmen der (nicht-kommerziellen) NATO- Verteidigungshilfe statt? Dabei geht es bei der Informationsbeschaffung um die Art und Funktion des Waffensystems, den (finanziellen) Umfang des Geschäftes, die Rolle der politischen Entscheidungsträger, das Genehmigungsverfahren und die politische Situation in den Empfängerländern. Bei kommerziellen Rüstungsexporten kommt die Frage nach den Herstellerfirmen und ihre Zulieferer hinzu. Im Gegensatz zur Veröffentlichungspraxis in der Schweiz oder den USA werden Rüstungsexportstatistiken in der Bundesrepublik nicht publiziert. Deshalb müssen andere Informationsmöglichkeiten ausgenutzt werden, um Rüstungsgeschäfte überhaupt aufdecken und Detailfragen recherchieren zu können.

Die Auswertung der Fachpresse, vor allem das aufmerksame Studium des Wirtschaftsteils von lokalen Tageszeitungen ist für das Aufdecken von Rüstungsgeschäften der Firmen vor Ort unverzichtbar. Darüber hinaus enthalten überraschend viele deutsche und ausländische militärische Fachzeitschriften detaillierte Informationen über geplante Rüstungsexportgeschäfte. Dazu gehören als deutschsprachige Periodika die Zeitschrift Wehrtechnik (Mönch-Gruppe, Bonn), das Informationsblatt Wehrdienst (Bonnkontakt Verlag, Bonn) und das Luftwaffen-Forum (Motor-Presse, Stuttgart). Unter den englischsprachigen Publikationen müssen die Military Technology (Mönch-Gruppe, Bonn), NATO's Sixteen Nations (Mönch-Gruppe, Brüssel) sowie Jane's Defence Weekly (London) besonders beachtet wer- den. Die Reihe Türkish Defence & Aerospace Update (Mönch-Gruppe) enthält interessante Hinweise zu den deutsch-türkischen Rüstungsbeziehungen.

Mehrere Einrichtungen) darunter das RIB) werten diese Zeitschriften systematisch aus und sind bereit) Anfragen nach Rüstungsgeschäften nachzugehen.

Neben der einschlägigen Fachpresse können firmenspezifische Informationsmöglichkeiten ausgenutzt werden. Hierzu gehört das Studium der Firmenberichte genauso wie das Gespräch mit MitarbeiterInnen der betreffenden Unternehmen. Durch die Gründung von kritischen Aktionärsgruppen wurde im Falle von Aktiengesellschaften eine besonders spektakuläre Form der Informationsbeschaffung (und der Öffentlichkeitsarbeit) entwickelt. Im Dachverband der kritischen AktionärInnen Daimler-Benz (KAD) haben sich z.B. Organisationen und Einzelpersonen aus der Friedens-, Menschenrechts-, Dritte- Welt- und Ökologiebewegung zusammengefunden, welche die Geschäftspolitik der Daimler-Benz AG, dem größten deutschen Rüstungsproduzenten und -exporteur, kritisch verfolgen, Rüstungsgeschäfte anprangern und versuchen, hierzu zivile Alternativen aufzuzeigen. Bei der Jahreshauptversammlung am 26. Mai 1993 stellte der KAD einen vom RIB verfaßten Antrag, die Gewinne der DASA aus dem Exportgeschäft mit den Phantommaschinen an die Türkei - die DASA ist für die »Grundinstandsetzung« der Flugzeuge zuständig - für humanitäre Projekte zu verwenden. Dieser Antrag, der von mehreren Rednern begründet wurde, wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Der Vorstandsvorsitzende Edzard Reuter erklärte sich jedoch überraschend bereit, sich in absehbarer Zeit mit VertreterInnen des KAD und anderen relevanten Gruppen an einen »Runden Konversionstisch« zu setzen.

Durch Kleine Anfragen im Bundestag können ParlamentarierInnen im Bundestag bei der Regierung deren Wissenstand über Rüstungsgeschäfte abfragen. Die Erstellung einer Kleinen Anfrage erfordert ein gutes Fachwissen und Fingerspitzengefühl bei der Formulierung, um der Regierung ein geschicktes Ausweichen bei der Antwort zu erschweren. Häufig weigert sich die Bundesregierung, bei diesem wichtigen Kontrollinstrument seitens der parlamentarischen Opposition Auskünfte zu erteilen - sowohl bei eigenen als auch bei Firmenbelangen.

ÜBERSICHTSSEITE: Die Rüstungszusammenarbeit mit der Türkei

Seit Jahren zählt die Türkei zu den wichtigsten Empfängerländern bundesdeutscher Rüstungstransfers. Neben kommerziellen Rüstungsexporten handelt es sich vor allem um Rüstungstransfers im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe. Begründet wird diese kostenlose Rüstungshilfe seitens der Bundesregierung mit der »Stärkung der Länder an der Südflanke des Bündnisgebietes, die aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht in der Lage sind, ihren Verteidigungsauftrag ohne fremde Hilfe zu erfüllen«. Der Gesamtwert des gelieferten bzw. zugesagten Materials sowie der erbrachten Dienstleistungen beläuft sich nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium, Bernd Wilz, auf über 5 Milliarden DM. Im Jahr 1992 wurden der Türkei für die 18. Tranche 68,2 Millionen DM vor allem für Modernisierungsprogramme von Luftwaffe und Heer bereitgestellt.

Während des 2. Golfkrieges hatte Bundeskanzler Kohl der türkischen Regierung zusätzlich ein Materialhilfeprogramm in Höhe von 1,5 Milliarden DM zugesagt, das jedoch am 26. März 1992 wegen des eindeutig nachweisbaren Einsatzes deutscher Waffen seitens der türkischen Armee gegen Kurden unterbrochen wurde. Zwei Monate später wurden die Lieferungen wieder aufgenommen.

Tabelle: Ausfuhrgenehmigungen in die Türkei 1987-1992 nach Abschnitt A (»Waffen, Munition, Rüstungsmaterial«) der Ausfuhrliste des Außenwirtschaftsgesetzes

1987     81,6 Mio. DM
1988   674,0 Mio. DM
1989 1507,4 Mio. DM
1990     14,3 Mio. DM
1991   462,0 Mio. DM
1992     39,0 Mio. DM

Quelle: Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen der GRÜNEN und der PDS; Zusammenstellung von RIB, Postfach 5261, 79019 Freiburg.

Tabelle: Genehmigungen für Rüstungslieferungen an die Türkei aus Beständen der NVA

Genehmigungen 1991:
1991 wurden Rüstungslieferungen im Wert von 1,5 Mrd. DM genehmigt, darunter 100.000 Panzerfäuste, 256.125 Maschinenpistolen, 5000 Maschinengewehre, 450 Millionen Stück Munition sowie Radpanzer des Typs BTR 60 (Anzahl unbekannt).

Genehmigte Rüstungslieferungen im Herbst 1992:
46 Phantom-Kampfflugzeuge, 131 Panzerhaubitzen Typ M 110, 88 Flakgeschütze, 20 Pionierpanzer Typ M 48, 10 Brückenlegepanzer.

Quelle: Rüstungsexport-Archiv im Kommunikationszentrum Idstein e. V.

Trotzdem konnten in der Vergangenheit durch beständiges Nachfragen weiterführende Informationen herausgelockt werden. Dies zeigen z. B. die Antworten der Bundesregierung auf die von RIB und Ohne Rüstung leben, Stuttgart, vorbereiteten Bundestagsanfragen zum Thema »Rüstungslieferungen in die Türkei« (Bundestagsdrucksache 12/3264, 18.9.1992) und »Menschenrechtsverletzungen in der Türkei« (Bundestagsdrucksache 12/4688, 5.4.1993). Die Bundesregierung antwortete auf die von den Abgeordneten des Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Vera Wollenberger und Gerd Poppe eingebrachten Anfragen, daß sich die türkische Regierung in bezug auf die Verwendung deutscher Waffen auf den Artikel 13 der »Erklärung von Rom über Frieden und Zusammenarbeit. Das neue Strategische Konzept des Bündnisses« (Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikrates) vom 8. November 1991 beruft. Dieser Artikel legitimiert den Einsatz der NATO nicht nur für den Verteidigungsfall, sondern auch für den Kampf gegen »Terror- und Sabotageakte« und damit auch - so die türkische Regierung - den Einsatz gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der Bundestagsabgeordnete Gernot Erler, Mitglied im Verteidigungsausschuß, verlangte in einer Fragestunde weitere Auskünfte. Bernd Wilz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, bestätigte daraufhin, daß 33 der RF-4E-Phantom »an den Friedensstandorten Eshisehir und Diyarbakir stationiert werden« sollten. In ihrer Antwort auf die Bundestagsanfrage »Menschenrechtsverletzungen in der Türkei« ließ die Bundesregierung schließlich wissen, daß die vereinbarten Rüstungstransfers trotz der massiven Menschenrechtsverletzungen seitens der türkischen Armee in ganzer Breite fortgeführt werden. So seien die der Türkei zugesagten Lieferungen von Panzerhaubitzen, Flakgeschützen, Pionierpanzern, Brückenlegepanzern, Panzerfäusten und Raketen »nicht zurückgezogen«.

Für die Durchführung einer Kampagne sind neben den Informationen über das Rüstungsgeschäft Informationen über die Situation im Empfängerland wichtig. Befindet sich das Land in einem Kriegs- oder Spannungszustand? Werden die Menschenrechte verletzt? Werden deutsche Waffen eingesetzt? Kann dies belegt werden? Bei der Beantwortung dieser Fragen können Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international oder medico international weiterhelfen.

Für die Region Türkisch-Kurdistan dokumentiert amnesty international z.B. seit Jahren Menschenrechtsverletzungen großen Ausmaßes, wobei seitens der türkischen Armee nachweislich deutsche Waffen eingesetzt wurden und werden. Im August 1992 bestätigten Zeugen den Einsatz deutscher Panzer in Sirnak. Am 6. September wurde der Kurde Ugur Dündar, Mitglied der PKK, durch türkische Sicherheitskräfte getötet, die den Verletzten mit einem deutschen BTR-60-Panzer zu Tode schleiften. Im Oktober folgte die Belagerung und Verwüstung von Kulp. Ende Mai 1993 meldete die deutsche presse agentur (dpa), daß die türkische Armee bei ihren »Angriffen auf Stellungen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)« u.a. vier Phantom-Kampfflugzeuge eingesetzt habe.

Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit

Kampagnenarbeit ist in erster Linie Vernetzungsarbeit. Wer eine breit getragene Kampagne auf die Beine stellen will, muß sich Bündnispartner suchen, z. B. bei den Gruppen der sozialen Bewegungen, den Kirchen, Gewerkschaften und Parteien. An der Phantom-Kampagne nehmen neben dem RlB die Aktion Ohne Rüstung Leben, die Kampagne Produzieren für das Leben - Rüstungsexporte stoppen sowie der Bundeskongreß entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO) teil. Mit der Gründung einer Aktionseinseinheit gegen den Export von Phantom-Flugzeugen gelang es, den Protest in Freiburg und dem nahegelegenen Bremgarten zu organisieren. In der Aktionseinheit arbeiten Türkei- und Kurdistan-Gruppen, Friedens- wie Menschenrechtsorganisationen, VertreterInnen christlicher Gruppen sowie der GRÜNEN mit. Mitglieder dieser Organisationen verteilten vor dem Tot der Flugstaffel Aufrufe an die in Bremgarten stationierten Phantom-Piloten zur Verweigerung der Überführung der Militärmaschinen in die Türkei. Die Aktivitäten des Bündnisses gipfelten in einer Ballonaktion am 10. Dezember: Direkt in der Einflugschneise der Start- und Landebahn wurden bei einer Kundgebung am Tag der Menschenrechte große Gasballons befestigt (aus Sicherheitsgründen allerdings in geringer Höhe). In einer großformatigen Zeitungsanzeige mit dem Slogan »Stop aller Waffenexporte in die Türkei«, getragen von einer Vielzahl renommierter Einzelpersonen sowie Friedens- und Menschenrechtsgruppen, wurde die geplante Phantomlieferung in eine breite Öffentlichkeit getragen.

Vorgefaßte Schreiben (Musterbriefe) wurden tausendfach vervielfältigt und an alle Mitglieder des Verteidigungsausschusses sowie den für den Export zuständigen Bundesaußenminister Klaus Kinkel verschickt. In den Briefen wurde die Einstellung weiterer Waffenexporte in das Bürgerkriegsland Türkei gefordert.

Schließlich initiierte die Fraktion der GRÜNEN im baden-württembergischen Landtag mit dem Dringlichkeitsantrag »Fluchtgründe beseitigen: Rüstungsexporte stoppen« eine Debatte im Landesparlament. In der Debatte vertrat der Böblinger Abgeordnete Reinhard Hackl die Argumente der RüstungsgegnerInnen und forderte in einem weiteren Antrag, »den Export von Phantomflugzeugen in die Türkei unverzüglich zu stoppen und gegebenenfalls dazu eine Gesetzesinitiative des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zu ergreifen«. Mit dem Antrag auf eine Bundesratsinitiative gelang es, die bundestagsrelevante Problematik auch im Länderparlament zu thematisieren.

Erfolg oder Mißerfolg?

Mißt man den Erfolg von Kampagnen gegen Rüstungsexporte an der konkreten Verhinderung der Waffenlieferungen, so ist die Bilanz oftmals entmutigend. In den seltensten Fällen gelingt es tatsächlich, einen Rüstungsexport vollständig zu unterbinden. Auch mit der Kampagne gegen den Export der Phantomflugzeuge wird es kaum gelingen, den Rüstungstransfer zu verhindern. So wurden laut Aussage der Bundesregierung »11 Luftfahrzeuge bereits in der 46. Kalenderwoche in die Türkei überflogen«. Gibt die Bundesregierung wie schon in der Vergangenheit ökonomischen Überlegungen den Vorrang vor Menschenrechtsverletzungen? Die Türkei drohte der norddeutschen Werftenindustrie mit der Streichung eines Fregattenauftrages im Wert von 700 Millionen DM: »Von den türkischen Gesprächspartnern wurde deutlich gemacht, daß diese Unterzeichnung auch vom zukünftigen Verhalten bei der Verteidigungshilfe - so u. a. der planmäßigen Überführung der Phantomaufklärungsflugzeuge - abhänge«, so der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Erich Riedl.

Und doch scheint der Protest langfristig Wirkung zu zeigen, denn im Falle weiterer Waffenlieferungen in die Türkei ist die Bundesregierung auf dem Rückzug. So ist beabsichtigt, die NATO-Verteidigungshilfe bis 1995 einzustellen.

Konsequente Anti-Rüstungsexportarbeit muß noch mehr am Kern des Problems ansetzen, und das heißt: Verhinderung von Rüstungsproduktion. Sind die Waffen erst einmal hergestellt, werden legale - oder illegale - Wege gesucht, die Systeme auch zu exportieren. Die Verhinderung der geplanten Produktion militärischer Großwaffensysteme wie der EUROFIGHTER 2000 (ehemals Jäger 90) oder der PAH 2 (Panzerabwehrhubschrauber 2), die sich bereits in der Entwicklungsphase befinden, ist deshalb für RüstungsexportgegnerInnen eine wichtige Aufgabe.

Buchbeitrag von JG für Birckenbach, Hanne-Margret, Uli Jäger und Christian Wellmann: »Jahrbuch Frieden 1994. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit«, München 1993, S. 233 ff.