Beitrag »Recherchieren,
veröffentlichen, nicht locker
lassen: Anregungen zum Engagement gegen Rüstungsexporte«
im »Jahrbuch Frieden 1994«, Becksche Reihe, München
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»Recherchieren, veröffentlichen,
nicht locker lassen:
Anregungen zum Engagement gegen Rüstungsexporte«
Mai 1993: BürgerrechtlerInnen und
FriedensaktivistInnen besetzen in Peenemünde ein zum Export nach Indonesien vorgesehenes
Kriegsschiff, um gegen die geplante Lieferung von insgesamt 39 Kriegsschiffen zu
protestieren. Die Schiffe stammen aus Beständen der Streitkräfte der ehemaligen
Nationalen Volksarmee (NVA). Die spektakuläre Besetzung dauert mehrere Tage, dann wird
das Schiff von der Polizei »geräumt«. Ob Kriegsschiffe für lndonesien oder U-Boote
für Taiwan: Auch 1992/93 müssen sich die GegnerInnen des Waffenhandels mit ebenso
großen wie umstrittenen Rüstungsexportgeschäften auseinandersetzen. Hierzu zählen auch
Rüstungslieferungen in die Türkei, die aufgrund der Menschenrechtsverletzungen in diesem
Land besonders problematisch sind. So wurde im September 1992 durch eine vom
Rüstungs-Informationsbüro Baden-Württemberg (RIB) mitinitiierte Kampagne bundesweit
bekannt, daß die türkische Luftwaffe im Rahmen eines Materialhilfeabkommens 46
Militärflugzeuge des Typs RF-4E-Phantom aus Bremgarten (bei Freiburg) und Leck (bei
Flensburg) erhalten soll. Wie im Falle dieses Rüstungstransfers sind Einrichtungen der
Friedens-, Menschenrechts- und Dritte-Welt-Bewegung an der Aufdeckung und der
Problematisierung auch anderer Rüstungsexporte beteiligt und versuchen, bevorstehende
Lieferun- gen zu verhindern.
Grundlage: Informationsbeschaffung
Grundlage hiefür ist die
Informationsbeschaffung über das geplante Rüstungsgeschäft. Handelt es sich um
kommerzielle Rüstungsexporte aus bundesdeutscher Produktion oder um den Verkauf von
Waffensystemen aus Beständen der NVA, wie es zum Beispiel beim Export von Kriegsschiffen
nach Indonesien der Fall ist? Oder findet der Rüstungstransfers, wie bei den Lieferungen
der Phantom-Flugzeuge in die Türkei, im Rahmen der (nicht-kommerziellen) NATO-
Verteidigungshilfe statt? Dabei geht es bei der Informationsbeschaffung um die Art und
Funktion des Waffensystems, den (finanziellen) Umfang des Geschäftes, die Rolle der
politischen Entscheidungsträger, das Genehmigungsverfahren und die politische Situation
in den Empfängerländern. Bei kommerziellen Rüstungsexporten kommt die Frage nach den
Herstellerfirmen und ihre Zulieferer hinzu. Im Gegensatz zur Veröffentlichungspraxis in
der Schweiz oder den USA werden Rüstungsexportstatistiken in der Bundesrepublik nicht
publiziert. Deshalb müssen andere Informationsmöglichkeiten ausgenutzt werden, um
Rüstungsgeschäfte überhaupt aufdecken und Detailfragen recherchieren zu können.
Die Auswertung der Fachpresse, vor allem
das aufmerksame Studium des Wirtschaftsteils von lokalen Tageszeitungen ist für das
Aufdecken von Rüstungsgeschäften der Firmen vor Ort unverzichtbar. Darüber hinaus
enthalten überraschend viele deutsche und ausländische militärische Fachzeitschriften
detaillierte Informationen über geplante Rüstungsexportgeschäfte. Dazu gehören als
deutschsprachige Periodika die Zeitschrift Wehrtechnik (Mönch-Gruppe, Bonn), das
Informationsblatt Wehrdienst (Bonnkontakt Verlag, Bonn) und das Luftwaffen-Forum
(Motor-Presse, Stuttgart). Unter den englischsprachigen Publikationen müssen die Military
Technology (Mönch-Gruppe, Bonn), NATO's Sixteen Nations (Mönch-Gruppe, Brüssel) sowie
Jane's Defence Weekly (London) besonders beachtet wer- den. Die Reihe Türkish Defence
& Aerospace Update (Mönch-Gruppe) enthält interessante Hinweise zu den
deutsch-türkischen Rüstungsbeziehungen.
Mehrere Einrichtungen) darunter das RIB)
werten diese Zeitschriften systematisch aus und sind bereit) Anfragen nach
Rüstungsgeschäften nachzugehen.
Neben der einschlägigen Fachpresse können
firmenspezifische Informationsmöglichkeiten ausgenutzt werden. Hierzu gehört das Studium
der Firmenberichte genauso wie das Gespräch mit MitarbeiterInnen der betreffenden
Unternehmen. Durch die Gründung von kritischen Aktionärsgruppen wurde im Falle von
Aktiengesellschaften eine besonders spektakuläre Form der Informationsbeschaffung (und
der Öffentlichkeitsarbeit) entwickelt. Im Dachverband der kritischen AktionärInnen
Daimler-Benz (KAD) haben sich z.B. Organisationen und Einzelpersonen aus der Friedens-,
Menschenrechts-, Dritte- Welt- und Ökologiebewegung zusammengefunden, welche die
Geschäftspolitik der Daimler-Benz AG, dem größten deutschen Rüstungsproduzenten und
-exporteur, kritisch verfolgen, Rüstungsgeschäfte anprangern und versuchen, hierzu
zivile Alternativen aufzuzeigen. Bei der Jahreshauptversammlung am 26. Mai 1993 stellte
der KAD einen vom RIB verfaßten Antrag, die Gewinne der DASA aus dem Exportgeschäft mit
den Phantommaschinen an die Türkei - die DASA ist für die »Grundinstandsetzung« der
Flugzeuge zuständig - für humanitäre Projekte zu verwenden. Dieser Antrag, der von
mehreren Rednern begründet wurde, wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Der
Vorstandsvorsitzende Edzard Reuter erklärte sich jedoch überraschend bereit, sich in
absehbarer Zeit mit VertreterInnen des KAD und anderen relevanten Gruppen an einen
»Runden Konversionstisch« zu setzen.
Durch Kleine Anfragen im Bundestag können
ParlamentarierInnen im Bundestag bei der Regierung deren Wissenstand über
Rüstungsgeschäfte abfragen. Die Erstellung einer Kleinen Anfrage erfordert ein gutes
Fachwissen und Fingerspitzengefühl bei der Formulierung, um der Regierung ein geschicktes
Ausweichen bei der Antwort zu erschweren. Häufig weigert sich die Bundesregierung, bei
diesem wichtigen Kontrollinstrument seitens der parlamentarischen Opposition Auskünfte zu
erteilen - sowohl bei eigenen als auch bei Firmenbelangen.
ÜBERSICHTSSEITE: Die
Rüstungszusammenarbeit mit der Türkei
Seit Jahren zählt die Türkei zu den
wichtigsten Empfängerländern bundesdeutscher Rüstungstransfers. Neben kommerziellen
Rüstungsexporten handelt es sich vor allem um Rüstungstransfers im Rahmen der
NATO-Verteidigungshilfe. Begründet wird diese kostenlose Rüstungshilfe seitens der
Bundesregierung mit der »Stärkung der Länder an der Südflanke des Bündnisgebietes,
die aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht in der Lage sind, ihren Verteidigungsauftrag
ohne fremde Hilfe zu erfüllen«. Der Gesamtwert des gelieferten bzw. zugesagten Materials
sowie der erbrachten Dienstleistungen beläuft sich nach Angaben des Parlamentarischen
Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium, Bernd Wilz, auf über 5 Milliarden DM.
Im Jahr 1992 wurden der Türkei für die 18. Tranche 68,2 Millionen DM vor allem für
Modernisierungsprogramme von Luftwaffe und Heer bereitgestellt.
Während des 2. Golfkrieges hatte
Bundeskanzler Kohl der türkischen Regierung zusätzlich ein Materialhilfeprogramm in
Höhe von 1,5 Milliarden DM zugesagt, das jedoch am 26. März 1992 wegen des eindeutig
nachweisbaren Einsatzes deutscher Waffen seitens der türkischen Armee gegen Kurden
unterbrochen wurde. Zwei Monate später wurden die Lieferungen wieder aufgenommen.
Tabelle: Ausfuhrgenehmigungen in die
Türkei 1987-1992 nach Abschnitt A (»Waffen, Munition, Rüstungsmaterial«) der
Ausfuhrliste des Außenwirtschaftsgesetzes
1987 81,6 Mio. DM
1988 674,0 Mio. DM
1989 1507,4 Mio. DM
1990 14,3 Mio. DM
1991 462,0 Mio. DM
1992 39,0 Mio. DM
Quelle: Antworten der Bundesregierung auf
Parlamentarische Anfragen der GRÜNEN und der PDS; Zusammenstellung von RIB, Postfach
5261, 79019 Freiburg.
Tabelle: Genehmigungen für
Rüstungslieferungen an die Türkei aus Beständen der NVA
Genehmigungen 1991:
1991 wurden Rüstungslieferungen im Wert von 1,5 Mrd. DM genehmigt, darunter 100.000
Panzerfäuste, 256.125 Maschinenpistolen, 5000 Maschinengewehre, 450 Millionen Stück
Munition sowie Radpanzer des Typs BTR 60 (Anzahl unbekannt).
Genehmigte Rüstungslieferungen im Herbst
1992:
46 Phantom-Kampfflugzeuge, 131 Panzerhaubitzen Typ M 110, 88 Flakgeschütze, 20
Pionierpanzer Typ M 48, 10 Brückenlegepanzer.
Quelle: Rüstungsexport-Archiv im
Kommunikationszentrum Idstein e. V.
Trotzdem konnten in der Vergangenheit durch
beständiges Nachfragen weiterführende Informationen herausgelockt werden. Dies zeigen z.
B. die Antworten der Bundesregierung auf die von RIB und Ohne Rüstung leben, Stuttgart,
vorbereiteten Bundestagsanfragen zum Thema »Rüstungslieferungen in die Türkei«
(Bundestagsdrucksache 12/3264, 18.9.1992) und »Menschenrechtsverletzungen in der
Türkei« (Bundestagsdrucksache 12/4688, 5.4.1993). Die Bundesregierung antwortete auf die
von den Abgeordneten des Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Vera Wollenberger und Gerd Poppe
eingebrachten Anfragen, daß sich die türkische Regierung in bezug auf die Verwendung
deutscher Waffen auf den Artikel 13 der »Erklärung von Rom über Frieden und
Zusammenarbeit. Das neue Strategische Konzept des Bündnisses« (Tagung der Staats- und
Regierungschefs des Nordatlantikrates) vom 8. November 1991 beruft. Dieser Artikel
legitimiert den Einsatz der NATO nicht nur für den Verteidigungsfall, sondern auch für
den Kampf gegen »Terror- und Sabotageakte« und damit auch - so die türkische Regierung
- den Einsatz gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der Bundestagsabgeordnete Gernot
Erler, Mitglied im Verteidigungsausschuß, verlangte in einer Fragestunde weitere
Auskünfte. Bernd Wilz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der
Verteidigung, bestätigte daraufhin, daß 33 der RF-4E-Phantom »an den Friedensstandorten
Eshisehir und Diyarbakir stationiert werden« sollten. In ihrer Antwort auf die
Bundestagsanfrage »Menschenrechtsverletzungen in der Türkei« ließ die Bundesregierung
schließlich wissen, daß die vereinbarten Rüstungstransfers trotz der massiven
Menschenrechtsverletzungen seitens der türkischen Armee in ganzer Breite fortgeführt
werden. So seien die der Türkei zugesagten Lieferungen von Panzerhaubitzen,
Flakgeschützen, Pionierpanzern, Brückenlegepanzern, Panzerfäusten und Raketen »nicht
zurückgezogen«.
Für die Durchführung einer Kampagne sind
neben den Informationen über das Rüstungsgeschäft Informationen über die Situation im
Empfängerland wichtig. Befindet sich das Land in einem Kriegs- oder Spannungszustand?
Werden die Menschenrechte verletzt? Werden deutsche Waffen eingesetzt? Kann dies belegt
werden? Bei der Beantwortung dieser Fragen können Menschenrechtsorganisationen wie
amnesty international oder medico international weiterhelfen.
Für die Region Türkisch-Kurdistan
dokumentiert amnesty international z.B. seit Jahren Menschenrechtsverletzungen großen
Ausmaßes, wobei seitens der türkischen Armee nachweislich deutsche Waffen eingesetzt
wurden und werden. Im August 1992 bestätigten Zeugen den Einsatz deutscher Panzer in
Sirnak. Am 6. September wurde der Kurde Ugur Dündar, Mitglied der PKK, durch türkische
Sicherheitskräfte getötet, die den Verletzten mit einem deutschen BTR-60-Panzer zu Tode
schleiften. Im Oktober folgte die Belagerung und Verwüstung von Kulp. Ende Mai 1993
meldete die deutsche presse agentur (dpa), daß die türkische Armee bei ihren
»Angriffen auf Stellungen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)« u.a. vier
Phantom-Kampfflugzeuge eingesetzt habe.
Kooperation und
Öffentlichkeitsarbeit
Kampagnenarbeit ist in erster Linie
Vernetzungsarbeit. Wer eine breit getragene Kampagne auf die Beine stellen will, muß sich
Bündnispartner suchen, z. B. bei den Gruppen der sozialen Bewegungen, den Kirchen,
Gewerkschaften und Parteien. An der Phantom-Kampagne nehmen neben dem RlB die Aktion Ohne
Rüstung Leben, die Kampagne Produzieren für das Leben - Rüstungsexporte stoppen sowie
der Bundeskongreß entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO) teil. Mit der Gründung
einer Aktionseinseinheit gegen den Export von Phantom-Flugzeugen gelang es, den Protest in
Freiburg und dem nahegelegenen Bremgarten zu organisieren. In der Aktionseinheit arbeiten
Türkei- und Kurdistan-Gruppen, Friedens- wie Menschenrechtsorganisationen, VertreterInnen
christlicher Gruppen sowie der GRÜNEN mit. Mitglieder dieser Organisationen verteilten
vor dem Tot der Flugstaffel Aufrufe an die in Bremgarten stationierten Phantom-Piloten zur
Verweigerung der Überführung der Militärmaschinen in die Türkei. Die Aktivitäten des
Bündnisses gipfelten in einer Ballonaktion am 10. Dezember: Direkt in der Einflugschneise
der Start- und Landebahn wurden bei einer Kundgebung am Tag der Menschenrechte große
Gasballons befestigt (aus Sicherheitsgründen allerdings in geringer Höhe). In einer
großformatigen Zeitungsanzeige mit dem Slogan »Stop aller Waffenexporte in die
Türkei«, getragen von einer Vielzahl renommierter Einzelpersonen sowie Friedens- und
Menschenrechtsgruppen, wurde die geplante Phantomlieferung in eine breite Öffentlichkeit
getragen.
Vorgefaßte Schreiben (Musterbriefe) wurden
tausendfach vervielfältigt und an alle Mitglieder des Verteidigungsausschusses sowie den
für den Export zuständigen Bundesaußenminister Klaus Kinkel verschickt. In den Briefen
wurde die Einstellung weiterer Waffenexporte in das Bürgerkriegsland Türkei gefordert.
Schließlich initiierte die Fraktion der
GRÜNEN im baden-württembergischen Landtag mit dem Dringlichkeitsantrag »Fluchtgründe
beseitigen: Rüstungsexporte stoppen« eine Debatte im Landesparlament. In der Debatte
vertrat der Böblinger Abgeordnete Reinhard Hackl die Argumente der RüstungsgegnerInnen
und forderte in einem weiteren Antrag, »den Export von Phantomflugzeugen in die Türkei
unverzüglich zu stoppen und gegebenenfalls dazu eine Gesetzesinitiative des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zu ergreifen«. Mit dem Antrag auf eine
Bundesratsinitiative gelang es, die bundestagsrelevante Problematik auch im
Länderparlament zu thematisieren.
Erfolg oder Mißerfolg?
Mißt man den Erfolg von Kampagnen gegen
Rüstungsexporte an der konkreten Verhinderung der Waffenlieferungen, so ist die Bilanz
oftmals entmutigend. In den seltensten Fällen gelingt es tatsächlich, einen
Rüstungsexport vollständig zu unterbinden. Auch mit der Kampagne gegen den Export der
Phantomflugzeuge wird es kaum gelingen, den Rüstungstransfer zu verhindern. So wurden
laut Aussage der Bundesregierung »11 Luftfahrzeuge bereits in der 46. Kalenderwoche in
die Türkei überflogen«. Gibt die Bundesregierung wie schon in der Vergangenheit
ökonomischen Überlegungen den Vorrang vor Menschenrechtsverletzungen? Die Türkei drohte
der norddeutschen Werftenindustrie mit der Streichung eines Fregattenauftrages im Wert von
700 Millionen DM: »Von den türkischen Gesprächspartnern wurde deutlich gemacht, daß
diese Unterzeichnung auch vom zukünftigen Verhalten bei der Verteidigungshilfe - so u. a.
der planmäßigen Überführung der Phantomaufklärungsflugzeuge - abhänge«, so der
Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Erich Riedl.
Und doch scheint der Protest langfristig
Wirkung zu zeigen, denn im Falle weiterer Waffenlieferungen in die Türkei ist die
Bundesregierung auf dem Rückzug. So ist beabsichtigt, die NATO-Verteidigungshilfe bis
1995 einzustellen.
Konsequente Anti-Rüstungsexportarbeit muß
noch mehr am Kern des Problems ansetzen, und das heißt: Verhinderung von
Rüstungsproduktion. Sind die Waffen erst einmal hergestellt, werden legale - oder
illegale - Wege gesucht, die Systeme auch zu exportieren. Die Verhinderung der geplanten
Produktion militärischer Großwaffensysteme wie der EUROFIGHTER 2000 (ehemals Jäger 90)
oder der PAH 2 (Panzerabwehrhubschrauber 2), die sich bereits in der Entwicklungsphase
befinden, ist deshalb für RüstungsexportgegnerInnen eine wichtige Aufgabe.
Buchbeitrag von JG für Birckenbach,
Hanne-Margret, Uli Jäger und Christian Wellmann: »Jahrbuch Frieden 1994. Konflikte -
Abrüstung - Friedensarbeit«, München 1993, S. 233 ff.
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