Zu Artikel zu Jürgen E. Schrempp
von Doris Grass, Frankfurt, und Oliver Wihofszki, Stuttgart
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit der Rücktrittsankündigung von DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp ausgeweitet. Die Behörde prüft jetzt auch, ob der Autokonzern unter Verstoß gegen die Ad-hoc-Meldepflicht den Rücktritt am 28. Juli zu spät veröffentlicht hat.
Das sagte eine Sprecherin der FTD. Dem Konzern droht in diesem Fall eine Geldstrafe. Zugleich hat sich der Verdacht auf Insidergeschäfte erhärtet. Die BaFin stufte deshalb die bisher laufende routinemäßige Prüfung der Aktiengeschäfte im Umfeld von Schrempps Rücktrittsankündigung in eine förmliche Untersuchung hoch, bestätigte die Sprecherin. DaimlerChrysler lehnte eine Stellungnahme ab.
Banken und Aktienhändler müssen jetzt Namen von Käufern und Verkäufern von Daimler-Aktien offen legen. Zudem muss der Konzern mitteilen, wer vorab Kenntnis über den geplanten Rücktritt hatte. Insiderhandel ist ein Straftatbestand. Dabei ist es unerheblich, ob derjenige, der sein Insiderwissen für Aktiengeschäfte nutzt, davon durch Kursgewinne profitiert oder ob der Aktienkurs auf solche Transaktionen reagiert. Auch die Weitergabe von Insiderinformationen ist strafbar.
Am 28. Juli war der Daimler-Aktienkurs zeitweise um mehr als zehn Prozent in die Höhe geschossen. Der Konzern meldete um 10.32 Uhr, dass Schrempp zum Jahresende aufhören werde. Die Nachricht kursierte aber bereits eine knappe Stunde zuvor in den Medien und sorgte ab 9.40 Uhr für einen stark erhöhtes Handelsvolumen mit DaimlerChrysler-Aktien. Um 9.59 Uhr legte der Konzern zudem gute Quartalszahlen vor.
Der Vorsitzende des Dachverbandes Kritische Aktionäre bei DaimlerChrysler, Jürgen Grässlin, hatte den Stein der BaFin-Untersuchung mit ins Rollen gebracht, indem er erklärt hatte, er habe schon zwölf Tage vor der offiziellen Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt gewusst. Die BaFin forderte daraufhin Grässlin auf, Details zu nennen.
Grässlin schrieb nach eigenen Angaben vor knapp einer Woche einen Brief an die Behörde, in dem er auch zwei DaimlerChrysler-Manager nannte, die nach seinen Informationen Insidergeschäfte getätigt hatten. »Dabei handelt es sich um einen Vorstand und eine Schrempp nahe stehende Führungskraft«, sagte Grässlin der FTD.
Die BaFin-Sprecherin zeigte sich befremdet, dass Grässlin dies nicht von sich aus der Aufsicht gemeldet hatte und auch seinen Informanten nicht nennen will.