Zu Artikel zu DaimlerChrysler und Jürgen E. Schrempp
Hamburg/Stuttgart
DaimlerChrysler-Kritiker Jürgen Grässlin darf weiterhin nicht behaupten, dass Jürgen Schrempp unfreiwillig von seinem Posten als Konzernchef zurückgetreten sei. Das Hamburger Landgericht wies jetzt eine Beschwerde des Autors gegen eine bestehende einstweilige Verfügung ab. Zudem droht Grässlin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro, weil er die Vorwürfe in der ersten Auflage seines Buches »Das Daimler-Desaster« wiederholt haben soll. Im Wiederholungsfall drohen dem Autor sogar Zahlungen bis zu 250.000 Euro. Grässlin kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Im SÜDWEST Fernsehen hatte Grässlin nach der überraschenden Rücktrittsankündigung Schrempps im Juli 2005 behauptet, der damalige Vorstandsvorsitzende sei nicht freiwillig zurückgetreten. Zudem hinge der Amtsverzicht Schrempps damit zusammen, dass einige »Geschäfte nicht immer so sauber« gewesen seien. Schrempp hatte daraufhin am 25. Oktober die einstweilige Verfügung ergehen lassen, die es Grässlin untersagt, die Vorwürfe zu wiederholen. Grässlin: »Unliebsamer Kritiker wird mundtot gemacht« Die Richter der 24. Zivilkammer werteten die Aussagen Grässlins zwar als Meinungsäußerung. Sie machten aber deutlich, dass derartige Beschuldigungen auch in diesem Fall von belegbaren Tatsachen untermauert sein müssten. Dies habe der Autor nicht getan. Grässlin sagte nach dem Verfahren, Schrempp und DaimlerChrysler gehe es darum, einen »unliebsamen Kritiker mundtot zu machen«. Der Anwalt der Gegenseite wies die Anschuldigungen zurück. Auch ein Vorstandschef habe das Recht, sich gegen »falsche und ehrenrührige« Behauptungen zur Wehr zu setzen.