Rezension »Stuttgart. An Daimler-Chryslers Krankenbett
Arzt Grässlin: Selbstverzehr als unfehlbares Rezept gegen
Heuschreckfraß« stattweb.de-News und -Mitteilungen vom
29.01.2006


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»Stuttgart. An Daimler-Chryslers Krankenbett Arzt
Grässlin: Selbstverzehr als unfehlbares Rezept gegen
Heuschreckfraß«

Hamburg (AP) Der Buchautor Jürgen Grässlin hat im Streit um kritische Äußerungen über den früheren DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp vor dem Hamburger Landgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen Grässlin aus dem Oktober. Ihm war untersagt worden zu behaupten, Schrempp habe im Sommer 2005 nicht freiwillig auf den Vorstandsvorsitz verzichtet. Das Gericht begründete nach Angaben einer Sprecherin die Entscheidung damit, dass Grässlin auch in der Verhandlung nicht ausreichend glaubhaft gemacht habe, worauf sich seine Meinungsäußerung gestützt habe. Schrempp und der Konzern hatten die Untersagungsverfügung vor Gericht durchgesetzt.

Grässlin hatte am 28. Juli im Regionalprogramm des Südwestrundfunks über einen möglicherweise unfreiwilligen Rücktritt Schrempps spekuliert und die Sauberkeit von Geschäften in Zweifel gezogen. Schrempps Anwalt Christian Scherz sagte, es handele sich um »zwei unwahre Tatsachenbehauptungen«, die das Lebensbild des Managers »ehrenrührig verzerren«. Er hatte angeboten, das Verfahren möglicherweise fallen zu lassen, falls Grässlin zusage, die Behauptungen nicht zu wiederholen.

Grässlin erklärte dagegen, ihm solle in dem Prozess ein Maulkorb umgehängt werden. »Warum pickt man sich den kritischen Aktionär heraus« fragte Grässlin und verwies auf wesentlich kritischere Zeitungsartikel, gegen die Schrempp jedoch nicht vorgegangen sei. Er lehnte das Angebot des Schrempp-Anwaltes ab. Das Gericht erklärte, es sehe die Aussagen von Grässlin als eine Meinungsäußerung. Allerdings müsse Grässlin »Anknüpfungstatsachen« für diese Meinung vorweisen können. Grässlin legte am Freitag nichts dazu vor. Er sagte jedoch: »Ich meine, dass das dicht zu kriegen ist.« Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg zulässig.

Grässlin ist Autor des Buches »Das Daimler-Desaster« und Sprecher der Gruppe »Kritische Aktionäre«. In der zweiten Auflage des Buches wurden laut Anwalt Scherz mehrere Punkte nicht wiederholt. Das umstrittene Interview machte er am Abend des Tages, an dem der Rücktritt von Schrempp.