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Hamburg (AP) Vor dem Hamburger Landgericht ist die Auseinandersetzung zwischen dem früheren DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp und dem Buchautor Jürgen Grässlin in die zweite Runde gegangen. Grässlin wehrte sich am Freitag gegen eine einstweilige Verfügung: Ihm war untersagt worden zu behaupten, Schrempp habe im Sommer 2005 nicht freiwillig auf den Vorstandsvorsitz verzichtet.
Schrempp und der Konzern hatten die Untersagungsverfügung vor Gericht durchgesetzt. Grässlin hatte am 28. Juli im Regionalprogramm des Südwestrundfunks über einen möglicherweise unfreiwilligen Rücktritt Schrempps spekuliert und die Sauberkeit von Geschäften in Zweifel gezogen.
Schrempps Anwalt Christian Scherz sagte, es handele sich um »zwei unwahre Tatsachenbehauptungen«, die das Lebensbild des Managers »ehrenrührig verzerren«. Er bot an, das Verfahren möglicherweise fallen zu lassen, falls Grässlin zusage, die Behauptungen nicht zu wiederholen.
Grässlin erklärte dagegen, ihm solle in dem Prozess ein Maulkorb umgehängt werden. »Warum pickt man sich den kritischen Aktionär heraus« fragte Grässlin und verwies auf wesentlich kritischere Zeitungsartikel, gegen die Schrempp jedoch nicht vorgegangen sei. Er lehnte das Angebot des Schrempp-Anwaltes ab.
Das Gericht erklärte, es sehe die Aussagen von Grässlin eine Meinungsäußerung. Allerdings müsse Grässlin »Anknüpfungstatsachen« für diese Meinung vorweisen können. Grässlin legte am Freitag nichts dazu vor. Er sagte jedoch: »Ich meine, dass das dicht zu kriegen ist.«
Grässlin ist Autor des Buches «Das Daimler-Desaster» und Sprecher der Gruppe »Kritische Aktionäre«. In der zweiten Auflage des Buches wurden laut Anwalt Scherz mehrere Punkte nicht wiederholt. Das umstrittene Interview machte er am Abend des Tages, an dem der Rücktritt von Schrempp angekündigt worden war.