Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK), RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS) und
Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben
Freiburg / Frankfurt / Stuttgart, den 22. Dezember 2010
Kurz vor Weihnachten überschlagen sich die Ereignisse bei der Heckler & Koch GmbH (H&K) in Oberndorf am Neckar. Am gestrigen Morgen führten 20 Beamte der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen von Europas größtem Gewehrhersteller durch und beschlagnahmten zahlreiche Unterlagen.
Auslöser ist die Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Bereits im April 2010 hatte Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer aus Tübingen die Strafanzeige gegen mehrere H&K-Geschäftsführer und hochrangige Mitarbeiter wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) gestellt.
Noch bestreitet Heckler & Koch die Vorwürfe, G36-Sturmgewehre verbotenerweise in die mexikanischen Unruheprovinzen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero geliefert und dort Polizeien an den Waffen ausgebildet zu haben. Die Sturmgewehre habe man genehmigter Weise lediglich an die staatliche Waffeneinkaufsbehörde D.C.A.M. nach Mexiko-Stadt verbracht.
»Die Abwiegelungen des Unternehmens halten der Faktenlage nicht stand, denn die Indizienlage ist erdrückend«, erklärte Anzeigeerstatter Jürgen Grässlin. »Ein Insiderbericht erbringt die Hinweise über den Weg der Waffen: Mittels Bestechung des damals zuständigen mexikanischen Generals Aguilar bei der D.C.A.M sollen die G36 von Mexiko-Stadt in die Unruheprovinzen gelangt sein.« Zudem »wurden in der Unruheprovinz Jalisco Polizisten drei Tage lang G36-Gewehre vorgeführt und dann Beschussübungen vorgenommen. Dies geschah definitiv im November 2008, als dies eindeutig verboten war.«
Auch Rechtsanwalt Holger Rothbauer lässt keine Zweifel aufkommen: »Wir haben das Dankesdokument der Polizeibehörde für die G36-Vorführung in der Unruheprovinz Jalisco vor wenigen Tagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zukommen lassen.« Des Weiteren lägen »umfassende Aussagen eines Insiders zu den Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung auch in den verbotenen Unruheprovinzen vor. Zusammen mit den nunmehr hoffentlich seitens der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Reisekosten- und Hotelabrechungen der H&K-Mitarbeiter und des H& K-Vertreters von LAMAR vor Ort lässt sich der hinreichende Tatverdacht des Verstoßes gegen das KWKG und das AWG so belegen«, erklärte Rechtsanwalt Rothbauer, »dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Verantwortlichen bei H&K erheben sollte.«
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an RA Holger Rothbauer, Mob. 0173-444 68 77
und an Jürgen Grässlin, Mob. 0170-611 37 59 / Hintergrundinformationen siehe
www.rib-ev.de, www.juergengraesslin.com und
www.dfg-vk.de