Gegenanträge der AktionärInnen Eva Grässlin und
Jürgen Grässlin zur 102. ordentlichen Hauptversammlung der
Daimler-Benz AG am 27. Mai 1998 in Stuttgart


Zu Anträge, Artikel, Presseerklärungen und Redebeiträge
zu Hauptversammlungen der DaimlerChrysler AG
und Daimler-Benz AG


Gegenanträge der Aktionärin Eva Grässlin
zur 102. ordentlichen Hauptversammlung der
Daimler-Benz AG am 27. Mai 1998 in Stuttgart

Gegenantrag 1:

»Der Vorstand wird nicht entlastet.

Begründung:

Unser Konzern produziert Panzerabwehrrichtminen, laut Bundeswehr eindeutig Landminen. Rund 10.000 Kunden und Aktionären, die dagegen protestierten, antwortete der Vorstand. »Wir produzieren keine Landminen« und sprach von »automatisierten Panzerfäusten« Das erinnert an das Kinderbuch »Alice im Spiegelland«: »Wenn ich ein Wort verwende«, behauptete Hampti-Dampti hochmütig, »dann hat es genau die Bedeutung, die ich haben will - nicht mehr und nicht weniger.« »Die Frage ist«, wandte Alice ein, »ob man das einfach machen kann.« -»Die Frage ist«, korrigierte Hampti-Dampti, »wer das Sagen hat, das ist alles.« Der Vorstand überschreitet seine Kompetenzen, wenn er selbstherrlich in die Semantik der deutschen Sprache einzugreifen versucht.«

Gegenantrag 2:

»Der Aufsichtrat wird nicht entlastet.

Begründung:

Humanitäre und kirchliche Organisationen fordern ein Verbot aller Arten von Landminen, einschließlich der Anti-Fahrzeugminen (z.B. Panzerminen), denen immer mehr Zivilisten zum Opfer fallen (in Bosnien 40% aller Minenunfälle). Laut Rüstungs-Informationsbüro (Postfach 5261, 79019 Freiburg) produziert Daimler-Benz zur Zeit 12.000 Panzerabwehrrichtminen für die Bundeswehr (Umsatz 105,7 Mio DM) und hält eine Weiterentwicklung (PARM 2) für den Export bereit. Unser Konzern gehört zu den führenden Minenherstellern und behindert dadurch eine wirksame Umsetzung des Verbots von Anti-Personenminen. Der Aufsichtsrat hat es bisher versäumt, den Vorstand zum Verzicht auf die Landminenproduktion zu bewegen, die dem Ansehen unseres Konzerns schadet.«


Gegenantrag des Aktionärs Jürgen Grässlin
zur 102. ordentlichen Hauptversammlung
der Daimler-Benz AG am 27. Mai 1998 in Stuttgart

Gegenantrag:

»Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden nicht entlastet.

Begründung:

Während der Umsatz der Daimler-Benz AG im vergangenen Geschäftsjahr um 19 Prozent, der Operating Profit um 79 Prozent und die Dividende um 45 Prozent verbessert worden sind, ist die Zahl der Mitarbeiter mit rund 12.000 um vergleichsweise magere drei Prozent angestiegen. Mit 300.068 Beschäftigten ist lediglich das zweitschlechteste Ergebnis seit mehr als zehn Jahren erreicht. Im Konzern wird mit sehr unterschiedlichen Methoden (z.B. Bonussystem, systematische Rückkehrgespräche etc.) versucht, den Krankenstand zu senken. Vorstand sowie Aufsichtsrat betreiben eine Geschäftspolitik, die einer Abkoppelung vom Arbeitsmarkt gleichkommt und ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird.«


Stellungnahme der Verwaltung:

[pauschal für alle Gegenanträge; Anm. JG]

Die vorliegenden Gegenanträge beziehen sich größtenteils auf Themengebiete, die in zurückliegenden Hauptversammlungen schon mehrfach diskutiert wurden. Die Hauptversammlung ist diesen Anträgen nicht gefolgt. Insbesondere zu den Themenbereichen Ökologie und Verteidigungstechnik, die immer wieder Gegenstand inhaltlich ähnlicher Gegenanträge waren, hat der Vorstand seinen Standpunkt bereits mehrfach und unmißverständlich dargelegt.
Sachlich unbegründet ist auch der Antrag, der sich auf personalpolitische Themen bezieht. Im Geschäftsjahr 1997 hat Daimler-Benz mit mehr als 12.000 neuen Arbeitsplätzen in Zeiten allgemein hoher Arbeitslosigkeit ein positives Signal gesetzt.
Die Ausgabe sogenannter »stock options« an das Management wurde von den Hauptversammlungen in den Jahren 1996 und 1997 mit großer Mehrheit gebilligt Die Verwaltung hält »stock options« für ein angemessenes und im Interesse der Aktionäre liegendes Instrument der wertorientierten Unternehmensführung Die von Herrn Prof. Dr. Wenger in dieser Sache erhobene Klage wurde in erster Instanz in vollem Umfang abgewiesen. Der Kläger ist in Berufung gegangen.
Eine detaillierte Erörterung der von den Antragstellern angesprochenen Themen bleibt der Hauptversammlung vorbehalten.

Die Verwaltung hält an ihren Beschlußvorschlägen zur Tagesordnung fest.

Stuttgart-Möhringen, im April 1998

Daimler-Benz Aktiengesellschaft
Der Vorstand