Zeitungsbericht »Zu spät informiert. Bußgeld für Daimler«
in Badische Zeitung vom 08.09.2007



Zu spät informiert
Bußgeld für Daimler

STUTTGART (dpa/bkr). Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) hat gegen Daimler-Chrysler wegen der Vorgänge beim Rückzug des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängt. Das bestätigte die Bafin. Die Aufsichtsbehörde gehe davon aus, dass bei der Ankündigung des Abschieds von Schrempp am 28. Juli 2005 die Pflichtmitteilung für die Börse zu spät veröffentlicht wurde. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte bei einer Klage von Aktionären in dieser Frage zugunsten des Autobauers entschieden.

Das Unternehmen habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, sagte die Bafin-Sprecherin. Das Verfahren sei über die Staatsanwaltschaft Frankfurt an das Amtsgericht Frankfurt abgegeben worden und die Sache müsse gerichtlich geklärt werden. Ein Sprecher des Amtsgerichts erläuterte, ein solches Bußgeld sei vom Verfahren her »vergleichbar mit einem Bußgeld wegen Falschparkens«. Komme das Gericht zu der Entscheidung, dass verhandelt werden müsse, dann gebe es eine Hauptverhandlung. Der Autobauer hatte den Führungswechsel erst nach der Aufsichtsratssitzung gemeldet. Führungskräfte waren über den Rückzug aber bereits zuvor informiert und hatten damit Informationen für Eingeweihte.

Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin, der die späte Veröffentlichung schon früh bemängelt hatte, sagte der Badischen Zeitung: »Die Entscheidung der Bafin ist angesichts der mir vorliegenden Dokumente zurecht ergangen und belegt die dubiosen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Rücktrittsdesaster von Herrn Schrempp. Ich selbst wurde - wohlgemerkt als Sprecher der Kritischen Aktionäre und Buchautor - vorab telefonisch von einem Eingeweihten informiert, die Aktionäre per offizieller Adhoc-Meldung jedoch erst zwölf Tage danach.«