Stuttgart (ddp.djn). Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit um Äußerungen des Daimler-Kritikers Jürgen Grässlin zum Rücktritt des damaligen Konzernchefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 beschäftigt nun den Bundesgerichtshof (BGH). Grässlins Tübinger Anwalt Holger Rothbauer teilte am Mittwoch mit, dass der BGH einen Antrag seines Mandanten auf Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) zugelassen habe. Rothbauer rechnet in den kommenden Monaten mit einer öffentlichen Verhandlung in Karlsruhe.
Grässlin hatte 2005 in einem Fernsehinterview gesagt, dass Schrempp wohl nicht freiwillig aus dem Amt geschieden sei. Auch mit Graumarktgeschäften hatte er den zurückgetretenen Unternehmenschef in Verbindung gebracht. Das Unternehmen war daraufhin juristisch gegen den Konzernkritiker vorgegangen. In der Folge erließ das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Grässlin, mit der ihm derartige Äußerungen untersagt wurden. Das Hanseatische OLG wies in zweiter Instanz die Berufung Grässlins zurück und ließ dabei Revision nicht zu.
Rothbauer erklärte, vor dem BGH werde nun nicht nur Grässlin, sondern auch die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit vor Gericht stehen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Karlsruher Richter die »spontanen Äußerungen« Grässlins anders einschätzen würden als die Vorinstanzen. Grässlin ist Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD).
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