Kein Verdacht auf Straftat
Stuttgart (rai/vos) - Bei den Ermittlungen wegen Insiderverdachts rund um den Rückzug von Daimler-Chef Jürgen Schrempp ist der Verdacht einer Straftat gegen zwei weitere Personen entkräftet. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen den Buchautor Jürgen Grässlin und den Spediteur Gerhard Schweinle eingestellt, die Akten aber an die Finanzaufsichtsbehörde Bafin weitergeleitet. Diese prüft nun, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Schrempp-Biograf Grässlin hatte im Sommer 2005 die Ermittlungen ins Rollen gebracht, nachdem er bekundet hatte, er habe zwölf Tage vor der Bekanntgabe am 28. Juli gewusst, dass Schrempp gehen werde. Dies hatte die Bafin und die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Laut Staatsanwaltschaft sind Grässlin und Schweinle so genannte Sekundär-Insider, die sich nur dann strafbar machen, wenn sie aus Insiderwissen auch finanziell Kapital schlagen. Laut dem Wertpapierhandelsgesetz liegt aber womöglich eine Ordnungswidrigkeit vor, denn auch Sekundär-Insider dürfen ihr Wissen nicht an andere weitergeben. Dies aber hat zumindest Grässlin nach eigener Darstellung gemacht. Wie eine Bafin-Sprecherin bestätigt, prüft die Behörde nun den Fall. Theoretisch ist eine Geldbuße von bis zu 100 000 Euro denkbar. Die Umstände des Schrempp-Rücktritts haben mehrere juristische Verfahren nach sich gezogen. Neben Grässlin, der auch Vorsitzender des Dachverbands Kritischer Daimler-Aktionäre ist, und Schweinle wurde auch gegen Daimler-Vorstand Rüdiger Grube und Konzernsprecher Hartmut Schick ermittelt. Diese Verfahren waren bereits im November eingestellt worden. Mehrere Aktionäre klagen zudem auf Schadenersatz wegen entgangener Kursgewinne. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt auch gegen Daimler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper. Er soll die Information unerlaubt an seinen Ex-Arbeitgeber, die Deutsche Bank, weitergegeben haben. Die Bafin hat nach eigenen Angaben jedoch keine verdächtigen Aktionen der Bank entdeckt.