Zeitungsber_Nach_Falschaussage_2009-10-21.htm Hompage von Jürgen Grässlin

Zeitungsbericht »Ex-Daimler-Top-Manager verurteilt«
in den Financial Times Deutschland vom 21.10.2009


Nach Falschaussage

Ex-Daimler-Top-Manager verurteilt

Die Lügen waren zwecklos: Zehn Monate auf Bewährung bekam ein ehemaliger Vertriebschef von Mercedes-Benz, weil er bei einem Prozess um Graumarktgeschäfte von nichts gewusst haben wollte. Diese Geschäfte waren aber bekannt und üblich, urteilte das Gericht.

Zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldbuße hat das Amtsgericht Stuttgart am Mittwoch einen früheren Topmanager von Daimler verurteilt. Der ehemalige Inlandsvertriebschef der Marke Mercedes-Benz, Jürgen Fahr, habe bei einem Prozess im Jahre 2002 um sogenannte Graumarktgeschäfte nicht die Wahrheit gesagt, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Gauch. Der 61-Jährige habe von solchen nicht über das offizielle Händlernetz abgewickelten Verkäufen gewusst, dies aber vor Gericht bestritten.

»Es war bei Daimler bekannt und geduldet, dass Mengenrabattkunden Fahrzeuge bekommen und sie vor Ablauf der Haltefrist weiter veräußern«, sagte der Richter. Das habe Fahr dem Landgericht Stuttgart in dem Prozess vor sieben Jahren als Zeuge verschwiegen und damit einen Meineid geleistet. Bei Graumarktgeschäften werden Fahrzeuge von Herstellern - entgegen EU-Bestimmungen - am offiziellen Vertriebsnetz vorbei verkauft, um die Absatzzahlen aufzubessern.

Verteidigung will in Berufung gehen

Das Stuttgarter Amtsgericht blieb mit seinem nach zwei Verhandlungstagen gefällten Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 15 Monate auf Bewährung gefordert hatte. Fahr hatte zunächst die Anklage zurückgewiesen und einen Meineid bestritten. In einem Teilgeständnis räumte der 61-Jährige später ein, noch vor dem Zeitpunkt des damaligen Prozesses von den Graumarktgeschäften erfahren zu haben. Diese Geschäfte hätten aber nur einen geringen Anteil am Fahrzeugabsatz gehabt.

Die Verteidiger des Angeklagten plädierten auf Freispruch und kündigten nach Bekanntgabe des Urteils Berufung an. Gegen den Manager wurde vom Gericht zudem eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Meineide können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Daimler hatte sich Ende 2005 von dem damaligen Vertriebsmanager Fahr getrennt, da das Unternehmen ihn mit Unregelmäßigkeiten in Verbindung brachte. Nach seinem Ausscheiden wurden bei dem Stuttgarter Autobauer eine ganze Reihe von Fällen öffentlich, in denen Mitarbeiter fingierte Abrechnungen vorgelegt und Schmiergelder gezahlt hatten oder in andere Betrügereien verwickelt waren. Fahr war von Daimler zunächst fristlos entlassen worden, schied aber schließlich nach einem außergerichtlichen Vergleich mit einer Abfindung aus dem Unternehmen aus.