Von unserem Mitarbeiter Anno Fricke
BERLIN. Der Freiburger Buchautor Jürgen Grässlin darf nicht behaupten, Mercedes-Manager und der heutige Daimler-Chrysler-Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!]. Das Landgericht Berlin hat gestern einer Unterlassungsklage von Daimler-Chrysler und Zetsche stattgegeben. Das Gericht berücksichtigte die von Grässlin und seinem Anwalt eingereichten, zum Teil neuen Beweise und Zeugenaussagen nicht. »Das ist ein schwerwiegender Fehler des Gerichts«, sagte Grässlin gestern am späten Abend. »Diese Zeugen hätten meine Vorwürfe als wahr belegen können«. Sein Anwalt Hubert Rothbauer kündigte an, in Berufung zu gehen. »Vor dem Kammergericht Berlin steht dann die Zeugenvernehmung an, die das Landgericht versäumt hat«, hofft Grässlin, der dann »gute Chancen sieht, die Wahrheit über die aktiven Verwicklungen von Mercedes-Managern und -Händlern in Graumarktgeschäfte beweisen zu können«. Darum geht es: Grässlin soll nicht mehr behaupten, dass der Daimler-Chrysler-Vorstandsvorsitzende bei einem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!]. Grässlin hatte in seinem Buch »Das Daimler-Desaster« den Fall des Spediteurs Gerhard Schweinle aufgerollt. Den hatte das Landgericht Stuttgart im Dezember 2002 zu vier Jahren Haft verurteilt. Er soll Daimler-Chrysler bei so genannten Graumarktgeschäften um Millionen betrogen haben. Bei diesen in Deutschland nicht verbotenen Verfahren werden Neufahrzeuge mit Rabatt an nicht autorisierte Händler abgegeben. Der Rabatt ist der Spielraum des Händlers, um Gewinn zu erzielen. Daimler-Chrysler liefert eigener Darstellung zufolge nur an autorisierte Händler. Würde das Unternehmen Graumarktgeschäfte betreiben, könnte die Europäische Kommission den Konzern verpflichten, alle Händler, auch die freien, zu beliefern. Dieter Zetsche, damals Vertriebschef, erklärte, im Konzern habe man von Schweinles Graumarktgeschäften nichts gewusst und keine Vorteile daraus gezogen. Die Richter am Bundesgerichtshof, der sich zwei Jahre später mit dem Fall befasste, wollten »ein stillschweigendes Einverständnis zwischen der Daimler-Chrysler AG und dem Angeklagten« (Schweinle) zumindest nicht ausschließen. Der Heilbronner Unternehmer wurde umgehend aus der Haft entlassen. Darauf habe er sich bezogen, sagt Grässlin, als er im November 2005 im ARD-Kulturmagazin Titel, Thesen, Temperamente dazu Stellung nahm. »Wie das Fehlurteil des Stuttgarter Landgerichtes denn zustande gekommen sei?«, hatte damals der Moderator gefragt. [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!] hatte Grässlin geantwortet. Zetsches Anwalt trägt vor, dass die Formulierungen Grässlins in der Sendung nur den Schluss zuließen, Zetsche habe [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!]. Keine der beiden Seiten weicht auch nur einen Millimeter von ihrer Position ab. Grässlin verliert und kündigt eine neue Runde an. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht.