Die Oberndorfer Rüstungsfirma Heckler & Koch zieht die Kündigungen gegen zwei Mitarbeiter vorerst zurück. Offen bleibt allerdings, ob die beiden wegen illegaler Ausfuhr von Kriegswaffen verurteilt werden.
[Foto] Das Firmenlogo von Heckler und Koch in Oberndorf am Neckar Foto: dpa
FREIBURG. Die Oberndorfer Rüstungsfirma Heckler & Koch zieht die Kündigungen gegen zwei Mitarbeiter vorerst zurück. Das sieht ein Vergleich vor, der am Montag vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Freiburg geschlossen wurde. Sollten die beiden jedoch wegen illegaler Ausfuhr von Kriegswaffen verurteilt werden, sind sie auch den Job los.
Heckler & Koch hatte von 2006 bis 2009 einige Tausend G36-Gewehre an die Polizei in Mexiko geliefert. Diese tauchten dann in Unruheprovinzen auf, obwohl der Export dorthin nicht genehmigungsfähig war. Das deutsche Wirtschaftsministerium hatte den Export nur genehmigt, weil es »Endverbleibserklärungen« für ruhige Regionen gab.
Das Unternehmen hatte lange bestritten, mit illegalen Tricks gearbeitet zu haben, im Vorjahr dann aber überraschend den Bereichsleiter Axel H. und die Sachbearbeiterin Marianne B. entlassen. Die beiden hätten gemeinsam mit einem Handelsvertreter unverdächtige Verbleibserklärungen von der mexikanischen Regierung beschafft. Inzwischen hat das Zollkriminalamt seine Ermittlungen abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft eine Anklage empfohlen.
»Mit dieser Bauernopfer-Strategie wird Heckler & Koch nicht durchkommen.«
Jürgen Grässlin
Das Arbeitsgericht Freiburg hatte die Kündigungen im Januar allerdings für unwirksam erklärt. Wegen der über 30-jährigen Betriebszugehörigkeit wäre nur eine Abmahnung möglich gewesen. Das Unternehmen ging jedoch in Berufung. »Es ist Heckler & Koch nicht zuzumuten, mit diesen Beschäftigten weiter zusammenzuarbeiten«, erklärte Anwalt Volker Teigelkötter. Er machte die Mexiko-Affäre indirekt für die wirtschaftliche Krise des Unternehmens verantwortlich. Die Anwälte der Beschäftigten erklärten das für »absurd«. Eventuelle Mitwisser im Unternehmen beschuldigten sie jedoch nicht.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung zog der Vorsitzende LAG-Richter Christoph Tillmanns ein Zwischenresümee. Ob ein kriminelles Delikt vorliege, sei noch offen. Als Kündigungsgrund komme derzeit jedoch eine »schwere arbeitsrechtliche Pflichtverletzung« in Betracht. Wenn die Genehmigungsbehörde gezielt hinters Licht geführt wurde, hätte dies die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens gefährdet. Zumindest beim Vorgesetzten H. hätte dies wohl eine Kündigung rechtfertigt. Da die «Arbeitnehmer-Anwälte jedoch jede Täuschungsabsicht bestritten, hätte man unzählige Emails von H., B. und dem Handelsvertreter auswerten müssen. Darin war etwa von einer »Eroberung Mexikos« die Rede.
Doch dazu kam es nicht mehr, weil Richter Tillmanns einen Vergleich vorschlug, auf den beide Seiten eingingen. Der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse hängt nun vom Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen ab. Bis auf weiteres bleiben H. und B. freigestellt, erhalten aber ihre Gehälter. Auch die Verteidigerkosten im Strafprozess wird Heckler & Koch bezahlen. Der Freiburger Rüstungskritiker Jürgen Grässlin, der den Skandal 2010 mit einer Strafanzeige ins Rollen brachte, sagte nach der Verhandlung: »Mit dieser Bauernopfer-Strategie wird Heckler & Koch nicht durchkommen.«
[Anm. JG: »Oberstdorfer« ersetzt durch »Oberndorfer«]