JG-Zeitschriftenartikel »FLUCHTGRUND WAFFENHANDEL«
Leitartikel in Zivilcourage Nr. 2 / 2021



Heckler & Koch scheitert mit Revision am Bundesgerichtshof!
Die Medien berichteten umfassend und erfreulich kritisch.
ACHTUNG: Eine rund dreißigseitige Medienauswertung kann bei mir angefordert werden.

Am 30. März 2021 wurde Heckler & Koch vom Bundesgerichtshof, dem höchsten deutschen Gericht, erstmalig in der mehr als 70-jährigen Konzerngeschichte wegen widerrechtlicher Waffenexporte verurteilt. Ausgangspunkt war meine Strafanzeige wg. illegaler Gewehrtransfers in mexikanische Unruheprovinzen über Rechtsanwalt Holger Rothbauer vom April 2010. Dass H&K aufgrund der illegalen Exporte nicht nur den Gewinn, sondern den gesamten Umsatz des Geschäftes in Höhe von rund 3 Millionen Euro verliert, signalisiert: Diese Vergehen werden teuer. Ein Schritt in die richtige Richtung ist auch die Verurteilung der beiden Mitverantwortlichen, einer ehemaligen Sachbearbeiterin und eines Exvertriebsleiters. In diesem Sinne haben sich die immensen Recherchen und die Strafanzeige gelohnt. Kritikwürdig bleibt, dass die oberste Führungsebene von H&K mit Freisprüchen davonkam.