Heckler & Koch hat zu keinem Zeitpunkt G 36-Gewehre oder andere Kriegswaffen nach Georgien geliefert.
Es trifft nicht zu, dass die Firma Heckler & Koch GmbH die Exportgrundsätze der Bundesregierung verletzt hat.
Die Firma Heckler & Koch GmbH hat am 29.11.2005 eine Genehmigung zum Export von 230 Stück Gewehren G 36 nach Georgien beantragt.
Der Antrag wurde am 20. Januar 2006 vom Bundeswirtschaftsministerium negativ beschieden, weshalb dann auch keine Lieferungen nach Georgien erfolgt sind.
Dem Unternehmen Heckler & Koch liegen keinerlei Erkenntnisse vor, wie G 36-Gewehre nach Georgien gelangt sein könnten.
Oberndorf, den 18. August 2008