Pressemittelung der Kritischen AktionärInnen Daimler
»BGH legt Meinungsfreiheit zugunsten
von Kritischen Daimler-Aktionär Grässlin aus«
vom 22.09.2009



BGH legt Meinungsfreiheit zugunsten
von Kritischen Daimler-Aktionär Grässlin aus

Karlsruhe / Stuttgart, vom 22.09.2009

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.09.2009 stellen die Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) fest: Wir gratulieren unserem Aktionärssprecher Jürgen Grässlin zu seinem eindeutigen juristischen Sieg vor dem BGH im Verfahren gegen die Daimler AG und Jürgen Schrempp.

Mit dem heutigen Urteil hat der VI. Zivilsenat des BGH das in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit gestärkt. Auch in Zukunft sind spontane öffentliche Meinungsäußerungen von kritischen Aktionären, Buchautoren oder Journalisten an Missmanagement in deutschen Konzernzentralen möglich.

In diesem Sinne äußerte sich Grässlin: »Dieses Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und die Bürgerrechte. Es macht all den Menschen Mut, die mit Zivilcourage Fehlentscheidungen von Topmanagern aktiv entgegentreten. Gerade Schrempp«, so Grässlins Kritik, »wurde als ‚Mister Shareholder Value’ zur Symbolfigur für einen entfesselten Raubtierkapitalismus. Dessen Auswirkungen sieht man in der aktuellen Finanzkrise.«

Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer aus Tübingen bewertete das Urteil auch in einem weiteren Sinne als äußerst positiv: »Mit dieser erfreulichen Entscheidung des BGH wird auch der Justizelfenbeinturm Hamburg mit seiner einseitigen Prominentenrechtssprechung in die Schranken verwiesen.« Insgesamt, so Rothbauer, »ist dieses Urteil wegweisend für die Meinungsfreiheit in Deutschland«.

Kontakt: Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Mob.: 0173-444 68 77

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 19/08

Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des BGH Nr. 191/2009
Pressestelle Tel. 0721-159-5013