Tübingen / Stuttgart vom 31. Juli 2008
Nach mehr als zweieinhalb Jahren Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde nunmehr das Verfahren gegen den Sprecher der Kritischen Aktionäre Daimler (KAD) und Buchautor Jürgen Grässlin mangels hinreichendem Verdachts der Weitergabe von Insiderkenntnissen endgültig eingestellt.
Grässlin hatte zwölf Tage vor der überraschenden Rücktrittserklärung des damaligen Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp am 28. Juli 2005 Kenntnis von dessen Rücktrittsabsichten erhalten. Im Jahr 2004 noch war Schrempps Bestellung zum DaimlerChrysler-Chef bis April 2008 verlängert worden. Kurz nach Bekanntwerden des bevorstehenden Rücktritts von Schrempp schnellte die DaimlerChrysler-Aktie im Kurswert deutlich nach oben. Massive Aktienverkäufe und daraus resultierende beträchtliche Gewinne waren die Folge. Die ausführlichen Angaben Grässlins gegenüber der BaFin waren Ausgangspunkt für zahlreiche Ermittlungen wegen Verdachts des Insiderhandels unter anderem auch gegen hochrangige Manager.
Anstatt Grässlins Aufklärungs- und Kooperationsbereitschaft zu würdigen, veranlasste die BaFin eine Hausdurchsuchung in den Wohnräumen des Buchautors, unter anderem wurde dessen Computer mit seinem damals noch im Skript befindlichen Wirtschaftsbuch »Das Daimler-Desaster« sowie mit sämtlichen Privatdateien beschlagnahmt. Empört kritisierte Rechtsanwalt Holger Rothbauer aus Tübingen, der Grässlin in vielzähligen Verfahren und Prozessen gegen Jürgen E. Schrempp, Dr. Dieter Zetsche und die Daimler AG vertritt, dass »der Aufklärer zum Täter stilisiert« worden sei und forderte stattdessen, »die Hintergründe der massiven Aktienverkäufe einiger Mercedes-Manager und der Deutschen Bank genau zu untersuchen.«
Am Abend der Schremppschen Rücktrittsankündigung hatte Grässlin als Studiogast bei der TV-Sendung Landesschau im Südwestrundfunk kritische Mutmaßungen über die Hintergründe des vorzeitigen Rücktritts geäußert. Bis heute lassen die Daimler AG und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Schrempp dem Buchautor und Aktionärssprecher Grässlin verbieten, zwischenzeitlich durch Anknüpfungstatsachen untermauerte Mutmaßungen und Spekulationen zu Hintergründen des damals überraschenden Schrempp-Rücktritts öffentlich kund zu tun. Der Fall Schrempp ./. Grässlin wird derzeit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe behandelt.
Grässlin-Anwalt Rothbauer sieht in der jetzigen Einstellung der Ermittlungen seitens der BaFin »ein weiteres ermutigendes juristisches Signal für Grässlin, das zur Aufklärung der wahren Hintergründe um die vorzeitige Vertragsauflösung des DaimlerChrysler-Vorsitzenden Schrempp und damit der Zulässigkeit seiner noch untersagten Äußerungen positiv beitragen wird.«
Kontakt für Interviews und Nachfragen: RA Rothbauer, Tel. 0173-44 46 877
Weitere Informationen zu den juristischen Auseinandersetzungen von Dieter Zetsche, Jürgen E. Schrempp und der Daimler AG gegen Jürgen Grässlin siehe www.daimler-prozesse.net