Pressemitteilung »SCHWERWIEGENDES FEHLURTEIL
DES LANDGERICHTS BERLIN« von JG



LANDGERICHT BERLIN GIBT KLAGE VON DAIMLERCHRYSLER
STATT GRÄSSLIN SPRICHT VON EINEM SCHWERWEIGENDEN
FEHLURTEIL DES GERICHTS / RECHTSANWALT ROTHBAUER
KÜNDIGT BERUFUNG AN

Aktuelle Presseinformation

Freiburg/Tübingen, den 01.09.2006

Ohne Durchführung einer Beweisaufnahme gab das Landgericht Berlin nach der mündlichen Verfahren am 31. August der Unterlassungsklage der Daimler Chrysler AG und des Vorstandsvorsitzenden Zetsche statt, die dem Buchautor und kritischem Aktionär Jürgen Grässlin eine Aussage bzgl. der Verwicklung von Mercedes Managern und - Händlern in Graumarktgeschäfte verbietet.

Die unzureichende Berücksichtigung der Frage der freien Meinungsäußerung und die Nichtvernehmung der von Grässlin benannten neun Zeugen bezeichnete der Buchautor als »schwerwiegenden Fehler des Gerichts, denn diese Zeugen hätten meine Vorwürfe und meine Aussage gegen den Konzern und die Führungsspitze als wahr belegen können.«

Auch hätte das Gericht die Frage der Grenzen der Meinungsäußerung nicht ausreichend berücksichtigt. »In diesem Fall wäre das Landgericht gehalten gewesen aufgrund des schriftlichen Vortrages Zeugen zu vernehmen« sagte Rechtsanwalt Holger Rothbauer und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und in Berufung zu gehen.

»Vor dem Kammergericht Berlin steht dann die Zeugenvernehmung an, die das Landgericht versäumt hat«, hofft Grässlin, der dann »gute Chancen sieht, die Wahrheit über die aktive Verwicklungen von Mercedes-Managern und -Händlern in Graumarktgeschäfte beweisen zu können.«

Derlei Verwicklungen streitet DaimlerChrysler bis heute ab.

Für Nachfragen und Interviews stehen zur Verfügung:
RA Holger Rothbauer, Tel. 07071-31 083 (Kanzlei),
Jürgen Grässlin, Tel. 0761-76 78 208