Presseinformation »Prozessauftakt im Verfahren
Zetsche versus Grässlin
vor dem Landgericht Berlin am 31.08.2006«
vom 29.08.2006



Presseinformation »Prozessauftakt im Verfahren
Zetsche versus Grässlin
vor dem Landgericht Berlin am 31.08.2006«

Freiburg/Tübingen, den 29. August 2006

Am Donnerstag, den 31. August 2006, findet um 11.00 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum I/143, die mündliche Verhandlung im Klagverfahren Dr. Dieter Zetsche, Daimler-Vorstandsvorsitzender, und der DaimlerChrysler AG versus Jürgen Grässlin, Buchautor und Sprecher der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC), statt.

Grässlin hatte in seinem Buch »Das Daimler-Desaster« die dubiosen Graumarktgeschäfte des Konzerns am Fall des Neudenauer Spediteurs und seines Mitarbeiters Kai-Uwe Teich in zwei Kapiteln ausführlich dargestellt. Während die Unternehmensführung verkündete, Graumarktgeschäfte unterbinden zu wollen, arbeitete der Daimler-Mann Uwe Brandenburg unter dem Pseudonym »Herr Simon« als Graumarkthändler in der Zentrale der Schweinle-Gruppe. Der frühere Daimler-Vertriebsvorstand Dieter Zetsche sagte Schweinle die Lieferung von acht Superluxuslimousinen des Typs CL 500 und CL 600 zu, die auch geliefert wurden.

Auf Grund eines Fehlurteils des Landgerichts Stuttgart wurden Schweinle und Teich für zweieinhalb bzw. zwei Jahre in Untersuchungshaft gehalten, ehe sie der Bundesgerichtshof in Leipzig vom Vorwurf des Betrugs zu Lasten der DaimlerChrysler AG freisprach.

Am 20. November 2005 hinterfragte Grässlin in einem Beitrag des ARD-Kulturmagazins »Titel Thesen Temperamente« die Rolle von Daimler-Managern und -händlern sowie des früheren Daimler-Vertriebsvorstands Dieter Zetsche bezüglich der Graumarktgeschäfte im Fall Schweinle kritisch.

Auf Antrag des Konzerns und Herrn Zetsches untersagte das Landgericht Berlin Grässlin dessen Aussagen zur Verwicklung des Konzernvorstands Zetsche und anderer Mercedes-Manager und -händler. Grässlin weigert sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da er die Ansicht vertritt, dass seine Aussagen auf der Ebene der Meinungsäußerung und der Tatsachenbehauptung zutreffend sind.

Die Vertretung von Herrn Grässlin hat der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer übernommen, der zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der Aussagen von Jürgen Grässlin diverse Beweismittel angeboten hat und in der Verhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin auch entsprechende Beweisanträge stellen wird.


Für Nachfragen und Interviews stehen zur Verfügung:
RA Holger Rothbauer, Tel. 07071-31 083 (Kanzlei), Mob. 0174-13 14 151
Jürgen Grässlin, Tel. 0761-76 78 208, Mob. 0170-611 37 59

Herr Rothbauer und Herr Grässlin stehen zudem am 31.08.2006 ab 10.30 Uhr im Landgericht Berlin für direkte Nachfragen zur Verfügung.