Pressemitteilung der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler
»ROTHBAUER: UNNÖTIGES ERMITTLUNGSVERFAHREN
EINGESTELLT / GRÄSSLIN FORDERT VOLLSTÄNDIGE
AUFKLÄRUNG DER AUFFÄLLIGEN AKTIENDEALS VOR
SCHREMPP-RÜCKTRITT« vom 28.03.2006



ROTHBAUER: »UNNÖTIGES ERMITTLUNGSVERFAHREN«
EINGESTELLT / GRÄSSLIN FORDERT »VOLLSTÄNDIGE
AUFKLÄRUNG DER AUFFÄLLIGEN AKTIENDEALS VOR
SCHREMPP-RÜCKTRITT«

Freiburg / Tübingen, den 28.03.2006

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Insidermitteilung und des Insiderhandels gegen Jürgen Grässlin, Sprecher der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler und Autor des Wirtschaftsbestsellers »Das Daimler-Desaster«, eingestellt. Das Verfahren wurde an die zuständige Bußgeldbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin), abgegeben, die auch über die Kosten des Verfahrens entscheidet.

Jürgen Grässlin war vom Neudenauer Spediteur Gerhard Schweinle am 16. Juli 2005, also vor dem offiziellen Verkündungstermin durch die DaimlerChrysler AG, über den bevorstehenden Rücktritt des damaligen Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp informiert worden. Er hatte jedoch ausschließlich im engsten Kreis dreier KADC-Sprecher über diesen Hinweis gesprochen. Grässlin weigerte sich, die vom Konzern verlangte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wonach er nicht mehr behaupten dürfe, er sei zwölf Tage vorab informiert gewesen.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte bei ihren Ermittlungen »völlig überzogen« reagiert, so KADC-Sprecher Paul Russmann, bei dem wie bei Grässlin und in der Geschäftsstelle von OHNE RÜSTUNG LEBEN in Stuttgart Hausdurchsuchungen durchgeführt worden waren. »Mit der Einstellungsverfügung wird seitens der Stuttgarter Staatsanwalt ein absolut unnötiges Verfahren eingestellt«, erklärte Grässlins Rechtsvertreter Holger Rothbauer. »So unsinnig dieses Vorgehen gegen den Aufklärer Grässlin gewesen ist, so logisch war die Verfahrenseinstellung«, sagte der Tübinger Rechtsanwalt.

Die Kritischen Daimler-Aktionäre fragen sich, weshalb die BaFin, die gegen ihre Sprecher hart vorgegangen ist, »die Deutsche Bank augenscheinlich mit Samthandschuhen angefasst hat«. Diese habe, wohl im Wissen um den bevorstehenden Schrempp-Rücktritt, mit dem Verkauf eines riesigen Aktienpaketes bis zum 28. Juli 2005, dem Tag der Rücktrittsankündigung des damaligen Daimler-Chefs Schrempp, warten können. Durch diesen Aktienverkauf habe das Frankfurter Bankhaus einen Buchgewinn von rund 300 Millionen Euro verzeichnet.

»Neben der Frage dieses umgekehrten Insidergeschäftes stehen weitere Unregelmäßigkeiten ungeklärt im Raum«, so Grässlin. »Denn wie ist es zu erklären, dass seitens der Deutschen Bank AG am 28. Juli 2005 direkt vor der Schremppschen Rücktrittsverkündung um 10.32 Uhr der Kauf großer Pakete von Daimler-Aktien getätigt wurde: um 8.34 Uhr 20.000 Daimler-Aktien, um 8.41 Uhr 40.000 Daimler-Aktien, um 8.56 Uhr 400.000 Daimler-Aktien und um 9.18 Uhr 1.000.000 Daimler-Aktien? Zudem hat die Deutsche Bank um 7.37 Uhr, also drei Stunden vor der Schremppschen Rücktrittsankündigung, im Rahmen so genannter KN-Geschäfte weitere 275.000 Daimler-Aktien erworben.« Der BaFin seien diese verdächtigen Aktiengeschäfte bekannt. »Offensichtlich jagt man hierzulande lieber friedliche Delfine als gefräßige Haifische«, so Grässlin. »Wir fordern die vollständige Aufklärung der Aktiendeals in den Stunden vor und nach Schrempps Rücktrittsankündigung.«

Kontakt:
Jürgen Grässlin, Tel. 0761-76 78 208;
Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Tel. 07071-31 0 83