Presseerklärung
21.12.2010
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 21.12.2010 die Geschäftsräume der Heckler & Koch GmbH in Oberndorf durchsucht. Dabei geht es um Ausfuhr von Gewehren nach Mexiko seit 2005, den tatsächlichen Endverbleib der Waffen und die Kenntnisse der Beteiligten dazu.
Das Unternehmen erklärt dazu:
Heckler & Koch hat seit langem und wird weiterhin in vollem Umfang mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Das Unternehmen und seine Geschäftsleitung ist davon überzeugt, dass die Vorwürfe einer genauen juristischen Prüfung nicht standhalten. Heckler & Koch hält sich an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund begrüßt Heckler & Koch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, da vom Anzeigenerstatter bisher nur einseitige Informationen über mediale Kanäle verbreitet wurden.
Heckler & Koch hat zu keinem Zeitpunkt an irgendwelche mexikanischen Bundesstaaten geliefert. Sie liefert vertragsgemäß und allen deutschen Behörden bekannt ausschließlich an die dafür gesetzlich vorgesehene Waffeneinkaufsbehörde (D.C.A.M.), welche dem mexikanischen Verteidigungsministerium untersteht. Dem Bundesministerium der Wirtschaft als zuständiger Genehmigungsbehörde wurden immer alle Unterlagen im Rahmen der Exportkontrolle vorgelegt. An deren Richtigkeit besteht bei Heckler & Koch kein Zweifel.