Onlinebericht »Grässlin darf Vorwürfe nicht wiederholen«
in SWR.de vom 01.09.2006



Berlin/Stuttgart

Grässlin darf Vorwürfe nicht wiederholen

Der DaimlerChrysler-Kritiker Jürgen Grässlin darf im Zusammenhang mit so genannten Graumarktgeschäften geäußerte Anschuldigungen gegen Konzernchef Dieter Zetsche nicht wiederholen. Das Berliner Landgericht gab einer entsprechenden Unterlassungsklage von Zetsche und DaimlerChrysler statt.

Grässlin, der Sprecher der Kritischen Aktionäre von DaimlerChrysler ist, hatte Zetsche im November vergangenen Jahres im ARD-Kulturmagazin »Titel Thesen Temperamente« mit Graumarktgeschäften in Verbindung gebracht, indem er behauptete, [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!].

Das Stuttgarter Unternehmen und Zetsche hatten daraufhin eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt, die Grässlin jedoch nicht unterschrieb. Sollte Grässlin seine Aussagen wiederholen, droht ihm jetzt ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro. Grässlins Anwalt Holger Rothbauer kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Eine Urteilsbegründung lag noch nicht vor. Zetsche war nicht zur Verhandlung erschienen.

Graumarktgeschäfte, bei denen Autos an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei verkauft werden, sind nach Meinung von Automobilexperten in der Branche üblich. Sie sind nicht im juristischen Sinne illegal, stehen aber im Widerspruch zu den Konzernrichtlinien, wonach nur offizielle Händler beliefert werden dürfen. Bei den Graumarktgeschäften, von denen Zetsche [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!], ging es um acht Luxuslimousinen für einen Spediteur.