Onlinebericht »Daimler-Kritiker bleibt standhaft«
in auto, motor + sport vom 31.08.2006



Daimler-Kritiker bleibt standhaft

Vor dem Berliner Landgericht hat am Donnerstag (31.8.) der Prozess um die Anschuldigungen von Daimler-Chrysler-Kritiker Jürgen Grässlin gegen Konzernchef Dieter Zetsche begonnen.

Grässlin hatte Zetsche im November 2005 im ARD-Kulturmagazin »Titel Thesen Temperamente« mit Graumarktgeschäften in Verbindung gebracht, indem er behauptete, der Manager habe in [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!]. Das Stuttgarter Unternehmen und Zetsche erwirkten daraufhin eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die Grässlin bislang jedoch nicht unterschrieb. Zetsche erschien im Gegensatz zu Grässlin nicht persönlich vor Gericht.

In der ersten mündlichen Verhandlung am Donnerstag betonte Grässlins Anwalt Holger Rothbauer, dass sein Mandant an seiner Aussage festhalten wolle, Zetsche habe [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!]. Zetsches Rechtsbeistand Christian Schertz forderte Grässlin hingegen auf, die Unterlassungsverfügung anzuerkennen.

Ein Urteil wollte das Gericht frühstens am späten Donnerstagnachmittag fällen. Eventuell werde es auch noch notwendig sein, Zeugen zu hören, hieß es. Grässlins Anwalt Rothbauer kündigte bereits an, bei einer Niederlage vor Gericht Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Fall würde dann vor dem Berliner Kammergericht, dem Oberlandesgericht, verhandelt.

Graumarktgeschäfte, bei denen Autos an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei verkauft werden, sind nach Meinung von Automobilexperten in der Branche üblich. Sie sind nicht im juristischen Sinne illegal, stehen aber im Widerspruch zu den Konzernrichtlinien, wonach nur offizielle Händler beliefert werden dürfen. Bei den Graumarktgeschäften, [.] [DR. Z IS WATCHING YOU!], ging es nach Angaben von Grässlin-Anwalt Rothbauer um acht Luxuslimousinen.

Grässlin, der Sprecher der Kritischen Aktionäre von Daimler-Chrysler ist, hat bereits mehrere juristische Auseinandersetzungen wegen des Autobauers geführt. Anfang des Jahres untersagte das Hamburger Landgericht dem Buchautoren die Behauptung, der ehemalige Chef des Autokonzerns, Jürgen Schrempp, sei im Juli 2005 [.] [MAULKORB DURCH PROF. S!]. Grässlin hatte erklärt, der Amtsverzicht Schrempps habe auch damit zusammengehangen, dass [.] [MAULKORB DURCH PROF. S!] gewesen seien.