Magazinmeldung »Zetsche fordert Schmerzensgeld
von Kritiker« in Spiegel-online.de vom 24.01.2007



Zetsche fordert Schmerzensgeld von Kritiker

Von Michael Freitag

Der Streit zwischen DaimlerChrysler und dem Freiburger Kritiker Jürgen Grässlin erreicht eine neue Eskalationsstufe: Daimler-Chef Zetsche verlangt 50.000 Euro wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Da Grässlin die Zahlung bisher verweigert, droht Zetsches Anwalt mit einem Prozess.

Hamburg - Über seinen Anwalt Christian Schertz forderte Zetsche den Autor Anfang Januar auf, »freiwillig eine immaterielle Geldentschädigung« zu zahlen, wie das »manager magazin« berichtet. Grässlin habe Zetsches Persönlichkeitsrechte auf das Schärfste verletzt. Der Konzernchef werde das Geld einer gemeinnützigen Organisation spenden.

DaimlerChrysler-Kritiker Grässlin hatte Zetsche im Dezember wegen des [MAULKORB! DERZEIT IST MIR AUF ANTRAG VON ZETSCHE UND DAIMLERCHRYSLER GERICHTLICH UNTERSAGT, MEINE STRAFANZEIGE GEGEN ZETSCHE U.A. ZU BEGRÜNDEN!!!] angezeigt. Es geht um dessen Aussage in einem Prozess 2002 gegen den Spediteur Gerhard Schweinle. Dem hatte DaimlerChrysler Betrug vorgeworfen.

Zetsche hatte vor Gericht ausgesagt, er habe in seiner Zeit als Vertriebsvorstand Graumarktgeschäfte ausdrücklich verboten. Er habe nichts davon gewusst, dass Schweinle Daimler-Personenwagen am normalen Vertriebsnetz vorbei exportiert habe. Grässlin äußerte in seiner Anzeige dagegen den [MAULKORB!], dass diese Aussagen falsch waren - und der Dachverband der kritischen Aktionäre verbreitete dies per Pressemitteilung. Grässlin verweigert die Zahlung zunächst. Anwalt Schertz hat für diesen Fall allerdings bereits angekündigt, vor Gericht zu ziehen.

Der Automobilkonzern und der Freiburger Autor sind sich in letzter Zeit häufig vor Gericht begegnet. Grässlin unterlag in zwei Prozessen in Hamburg und Berlin. Im jüngsten Streit mit Zetsche hat das Landgericht Berlin einerseits ein Ordnungsgeld gegen den Autor abgelehnt. Andererseits verbot ihm das Gericht per einstweilige Verfügung zentrale Aussagen aus der Begründung seiner Anzeige.