Karlsruhe (dpa) - Der Konzernkritiker Jürgen Grässlin hat sich im Prozess um kritische Äußerungen über den einstigen Daimler-Chef Jürgen Schrempp durchgesetzt.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag ist seine Interview-Äußerung vom Juli 2005 von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unmittelbar nach Schrempps Rücktritt hatte Grässlin gesagt, Schrempp sei zum Rücktritt [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] worden, «und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] waren, die Herr Schrempp geregelt hat.» Dagegen hatten Daimler sowie Schrempp persönlich geklagt.
Nach den Worten des BGH müssen die Grenzen zulässiger Kritik an einem Großunternehmen und dessen Führungskräften großzügig bemessen sein. Würde man solche Äußerungen kurz nach einem aktuellen Ereignis unterbinden, wäre eine öffentliche Diskussion in einer Weise erschwert, die dem Schutz der Meinungsfreiheit widerspräche. Grässlin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: «Heute hat die Meinungsfreiheit einen Sieg errungen», sagte er.