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Daimler-Kritiker Grässlin siegt vor BGH«
in swr.de vom 22.09.2009



Karlsruhe. Daimler-Kritiker Grässlin siegt vor BGH

Der Konzernkritiker Jürgen Grässlin hat sich im Prozess um kritische Äußerungen über den einstigen Daimler-Chef Jürgen Schrempp durchgesetzt. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Grässlins Vermutungen über den Schrempp-Rücktritt von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Unmittelbar nach Schrempps Rücktritt hatte Grässlin, Sprecher eines Aktionärsverbandes, in einem Interview mit dem SWR im Juli 2005 gesagt, Schrempp sei zum Rücktritt [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] worden, »und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] waren, die Herr Schrempp geregelt hat.«

Thema von öffentlichem Interesse

Das Gericht argumentierte, dass die Äußerungen des Beklagten nicht isoliert gesehen werden dürften, sondern im Gesamtzusammenhang des Interviews bewertet werden müssen. Nach Auffassung des Berufungsgerichts seien die Äußerungen Grässlins nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil einzustufen. Zudem habe sich Grässlin zu einem Sachthema von erheblichem öffentlichen Interesse geäußert. Die Herabsetzung Schrempps stand dabei nicht im Vordergrund.

Daimler sowie Schrempp hatten persönlich gegen Grässlin geklagt und beim Oberlandesgericht Hamburg zunächst recht bekommen. Jetzt scheiterten sie vor dem BGH mit ihrer Unterlassungsklage in letzter Instanz.