Internetmeldung »Daimler verliert vor Gericht gegen Kritiker«
in Handelsblatt.de vom 22.09.2009



Daimler verliert vor Gericht gegen Kritiker

Daimler hat eine juristische Schlappe im Streit mit seinem kritischen Kleinaktionär Jürgen Grässlin erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) betonte in seinem Urteil zu Äußerungen des Buchautors über den ehemaligen Daimler-Vorstandschef Jürgen Schrempp das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit.

HB KARLSRUHE. Wirtschaftsführer müssen auch harsche öffentliche Kritik hinnehmen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Konzernkritiker Jürgen Grässlin im Streit mit dem einstigen Daimler-Chef Jürgen Schrempp recht gegeben. Nach einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil ist eine kritische Interview-Äußerung Grässlins zu Schrempps Rücktritt im Juli 2005 von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Am Tag der Bekanntgabe des Rücktritts hatte Grässlin im Südwestrundfunk gesagt, Schrempp sei nach seiner Einschätzung zum Rücktritt [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] worden, »und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] waren, die Herr Schrempp geregelt hat.« Dagegen hatten Daimler sowie Schrempp persönlich geklagt und beim Land- sowie beim Oberlandesgericht Hamburg zunächst gewonnen.

Der BGH dagegen wies die Klage ab. Die Äußerung sei keine unzulässige »Schmähkritik«, sondern betreffe ein Sachthema. An der Bewertung der Arbeit eines Vorstandsvorsitzenden und an dessen vorzeitigem Rücktritt bestehe ein großes öffentliches Interesse. Die Grenzen zulässiger Kritik an einem Großunternehmen und dessen Führungskräften müsse daher großzügig bemessen sein. Würde man kritische Äußerungen am Tag des Ereignisses unterbinden, wäre eine öffentliche Diskussion in einer Weise erschwert, die dem Schutz der Meinungsfreiheit im Grundgesetz widerspräche, befand das Gericht (Az: VI ZR 19/08 vom 22. September 2009).

Daimler-Anwältin Cornelie von Gierke hatte in der Verhandlung gefordert, bei derart ehrenrührigen Behauptungen müsse man »eine gewisse Vorsicht« walten lassen. Grässlins Vertreter Wendt Nassall dagegen pochte auf die Freiheit, sich in einer spontanen öffentliche Debatte »frei von der Leber weg« äußern zu dürfen.

Grässlin, Autor einer Schrempp-Biografie und Sprecher der »Kritischen Aktionäre«, war wegen seiner Konzernkritik bereits in zahlreiche Prozesse verwickelt. Nach dem Urteil zeigte er sich erleichtert: »Heute hat die Meinungsfreiheit einen Sieg errungen«, sagte er. In verschiedenen Prozessen mit Daimler seien 70 000 Euro Prozesskosten angefallen - nun erwarte er, dass er die Hälfte zurückbekomme.