Am Dienstag wird der Streit um kritische Äußerungen über den einstigen Daimler-Chef Jürgen Schrempp vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen. Dabei geht es um ein Interview mit dem Konzernkritiker Jürgen Grässlin. Schrempp sei im Juli 2005 zum Rücktritt [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] worden, hatte Grässlin im Südwestrundfunk gesagt - »und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer [Aussage für mich – trotz des BGH-Urteils – erst dann wiederholbar, wenn auch die Hamburger Justiz ihre Urteile aufgehoben hat!] waren, die Herr Schrempp geregelt hat«.
Das Unternehmen und Schrempp selbst haben Grässlin diese Behauptung untersagen lassen, bisher mit Erfolg: Land- und Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gaben ihrer Klage statt und verurteilten Grässlin - der Sprecher der »Kritischen Aktionäre« von Daimler ist - zur Unterlassung seiner Behauptungen. Die Äußerungen verletzten das Persönlichkeitsrecht von Schrempp, so das OLG. Grässlin könne sich nicht darauf berufen, nur Spekulationen wiedergegeben zu haben. Für seine Behauptungen habe er keine hinreichenden Belege anführen können.
In der Revisionsverhandlung will der BGH prüfen, wie Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz austariert werden müssen, wenn es um »Äußerungen über die Geschäftstätigkeit des Vorstandsvorsitzenden eines deutschen Großunternehmens und dessen vorzeitigen Rücktritt« geht, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Grässlin gehört zu den bekanntesten Kritikern des Konzerns und hat schon zahlreiche Prozesse geführt. Unter anderem hatte er Strafanzeige gegen Daimler-Chef Dieter Zetsche wegen angeblicher Graumarktgeschäfte des Konzerns erstattet. Das Verfahren war im Frühjahr eingestellt worden.