Internetbericht
»HK-Prozess: Vergleich geschlossen +++ aktualisiert.
HK-Anwalt gibt Verstöße
gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu«
in Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ) vom 01.12.2014



HK-Prozess: Vergleich geschlossen +++ aktualisiert

HK-Anwalt gibt Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu

[Foto] Abendrot über HK-Werk auf dem Lindenhof. Foto: him

FREIBURG (him) – Vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg wurde am Montag erneut die Kündigungsschutzklage von zwei Mitarbeitern des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler und Koch (HK) verhandelt. Im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Waffenexporten nach Mexiko hatte das Unternehmen einen leitenden Mitarbeiter und eine Sachbearbeiterin fristlos entlassen. Wie der Sprecher des Landesarbeitsgericht, Richter Ulrich Hensinger, am Montagabend erklärte, hätten sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, der vorsieht, den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens abzuwarten. Kurz vor 19 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter Christoph Tilmanns dann den Vergleich.

In einem ersten Kündigungsschutzverfahren hatte das Arbeitsgericht Freiburg den beiden Entlassenen Recht gegeben und das Unternehmen verpflichtet, die beiden wieder einzustellen. In der Berufungsverhandlung in Freiburg haben das unternehmen und die beiden Kläger erneut die Geschäfte mit Mexiko ausführlich geschildert. Der Anwalt des Unternehmens hat dabei selbst von einer Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes gesprochen, die Schuld aber ausschließlich bei fünf Mitarbeitern gesehen. Von diesen hätten drei das Unternehmen verlassen, deshalb habe HK gegen die beiden Verbliebenen vorgehen müssen.

Deutlich war in der Verhandlung auch geworden, dass die Endverbleibserklärungen, die die mexikanischen Behörden ausstellten, faktisch bedeutungslos waren. Die Bundesregierung hatte den Export von etwa 9000 hochmodernen G 36 Gewehren nach Mexiko zwar genehmigt, aber vier Unruheprovinzen ausgenommen. Der HK-Vertreter in Mexiko, Markus B., habe über gute Verbindungen ins mexikanische Verteidigungsministerium verfügt und so innerhalb von einem Tag neue Endverbleibserklärungen für nicht betroffene Bundesstaaten besorgt, war in der Verhandlung zu erfahren. Der Anwalt von HK, Volker Teigelkötter, sprach in diesem Zusammenhang von einem »kriminellen Trio«: den beiden in Oberndorf Entlassenen und dem Vertreter in Mexiko.

Das Landesarbeitsgericht hat den Prozessbeteiligten eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Danach sollten beide Seiten abwarten, wie das in Stuttgart anhängige Ermittlungsverfahren wegen der Mexikogeschäfte ausgeht. Seit vier Jahren ermitteln die Stuttgarter Staatsanwälte inzwischen schon gegen mehrere ehemalige und heutige HK-Beschäftigte. Wenn das Verfahren eröffnet wird, und die Beschuldigten verurteilt würden, wäre damit auch arbeitsrechtlich geklärt, dass sie sich ein Fehlverhalten zu Schulden haben kommen lassen. Gäbe es kein Strafverfahren oder würden sie frei gesprochen, wäre auch die Kündigung unberechtigt, erläuterte der Sprecher des Landesarbeitsgerichts den Vergleichsvorschlag.

Kurz vor 19 Uhr hat der Vorsitzende Richter Tillmanns dann einen elf Punkte umfassenden Vergleich verkündet. Dieser sieht unter anderem vor, dass gegen die beiden Geschaßten bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens in Stuttgart keine weiteren außerordentlichen Kündigungen ausgesprochen werden. Außerdem bleiben sie bis dahin freigestellt und sie werden entsprechend der Entgeltfortzahlungsregeln von HK bezahlt.

Jürgen Grässlin, auf dessen Anzeigen die Ermittlungen in Stuttgart zurück gehen, ist überzeugt, dass sich weit mehr als fünf Personen in Stuttgart auf der Anklagebank finden werden. Die Staatsanwaltschaft spricht vage von »mehr als zwei Personen". Die Rechtsabteilung und die Vertriebsabteilung in Oberndorf und die mexikanische Vertretung seien alle in den Fall verwickelt gewesen, sagt dagegen Grässlin: »Ich schätze das wird mehr als zehn Leute treffen.«

http://www.nrwz.de/nrwz-themen/hk-prozesss-vergleich-sicher/20141201-1949-77392