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HINWEIS: WEGEN EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG DES LANDGERICHTS
BERLIN VOM 18.01.2007 DARF EIN TEIL DER BEGRÜNDUNG MEINER
STRAFANZEIGE GEGEN DIETER ZETSCHE UND ANDERE DERZEIT NICHT
VON MIR VERÖFFENTLICHT WERDEN! ICH MUSS DIE BEGRÜNDUNG DER
STRAFANZEIGE DESHALB AUS MEINEM RUNDMAIL VOM 21.01.2007 UND
AUS VERSCHIEDENEN ZEITUNGSBERICHTEN STREICHEN. DIE
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG STEHT IM WIDERSPRUCH ZUM VORIGEN
BESCHLUSS DES LANDGERICHTS BERLIN VOM 11.01.2007. DIE AKTUELLE
ENTWICKLUNG STELLT OFFENBAR - DEN ZUM SCHEITERN VERURTEILTEN -
VERSUCH DAR, VON MEINER STRAFANZEIGE ABZULENKEN UND BELEGT
ZUGLEICH DEREN BEDEUTUNG!
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