Stuttgart/Hamburg
DaimlerChrysler und der frühere Chef des Stuttgarter Autokonzerns haben vor Gericht gegen den Unternehmenskritiker Jürgen Grässlin erst einmal recht bekommen. Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts darf der Sprecher der Kritischen Aktionäre nicht mehr behaupten, Jürgen Schrempp sei zum Rücktritt [MAULKORB! - AUSSAGE IST MIR GERICHTLICH UNTERSAGT!] worden. Der Konzern-Kritiker hatte nach Schrempps Rücktritt im Juli 2005 in einem Fernsehauftritt die Ansicht vertreten, der Konzernchef habe das Amt nicht [MAULKORB! - AUSSAGE IST MIR GERICHTLICH UNTERSAGT!] aufgegeben. Viele hatten das Grässlin damals aufs Wort geglaubt. Allein Schrempps Fehlleistungen aus der letzten Zeit - etwa ein Interview, das Daimler Millionen kostete an Zahlungen für US-Aktionäre - ließen keinen Zweifel aufkommen, dass da irgendwo im Konzern im letzten Augenblick einer oder einige die Notbremse gezogen hatten. Grässlin hatte Schrempp auch mit so genannten Graumarktgeschäften in Verbindung gebracht. Nach Ansicht der Richter hat Grässlin keine hinreichenden Belege für seine Behauptungen vorzuweisen (Az. 324 O 283/06). Sie sahen in den Äußerungen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Schrempps und des Konzerns. Nach dieser Formulierung dürften auch Konzerne inzwischen die Rechte einer Persönlichkeit beanspruchen. Alle Nebenargumente Grässlins wurden vom Gericht ebenfalls weggefegt. Der Kritiker, hieß es, könne sich auch nicht darauf berufen, nur Spekulationen wiedergegeben zu haben, auch nicht auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung. Das letzte Wort in der Sache ist freilich noch nicht gesprochen: Grässlins Anwalt kündigte Revision an. Quelle: swr