Der DaimlerChrysler-Konzern und sein früherer Chef Jürgen Schrempp haben sich in einem Rechtsstreit vor dem Hamburger Landgericht gegen den Unternehmenskritiker Jürgen Grässlin durchgesetzt. Laut einem Urteil der Pressekammer vom Freitag darf der Sprecher der Kritischen Aktionäre von DaimlerChrysler nicht mehr behaupten, Schrempp sei im Juli 2005 zum Rücktritt [MAULKORB! AUSSAGE IST MIR GERICHTLICH UNTERSAGT] worden und die Geschäfte des Konzernchefs seien wohl »[MAULKORB! AUSSAGE IST MIR GERICHTLICH UNTERSAGT]« gewesen (Az.: 324 O 283/06). Nach Ansicht der Richter hat Grässlin für seine Äußerungen keine hinreichenden Tatsachen zu deren Beleg anführen können.
Grässlin kündigte an, gegen das Urteil weiter anzugehen. »Wir gehen in Berufung vor das Oberlandesgericht und notfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht«, sagte er. Dem Hamburger Gericht warf er »eine absurde Rechtsauffassung« vor. Der Stammtisch dürfe demnach Interviews geben über Manager und Konzerne. Aber dem, der sich intensiv mit der Materie beschäftigt habe, werde das untersagt, kritisierte er.
Der bekannteste Kritiker von DaimlerChrysler, der schon zahlreiche Prozesse geführt hat, hatte sich nach Schrempps Rücktritt in einem TV-Interview zu den möglichen Hintergründen geäußert. Dabei vertrat er die Ansicht, der Konzernchef habe sein Amt nicht [MAULKORB! AUSSAGE IST MIR GERICHTLICH UNTERSAGT] aufgegeben. Grässlin brachte Schrempp auch mit so genannten Graumarktgeschäften in Verbindung. Dabei werden Autos an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei verkauft. Schrempp warf dem Kritiker vor, keine Belege für die Behauptungen zu haben.